Als Beitrittsgebiet werden die Teile Deutschlands bezeichnet, die nach dem Einigungsvertrag durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes (in der bis zum 2. Oktober 1990 geltenden Fassung) mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 Länder oder Landesteile der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Infolgedessen wurde auf diese Bundesrecht übergeleitet.

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  • Als Beitrittsgebiet werden die Teile Deutschlands bezeichnet, die nach dem Einigungsvertrag durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes (in der bis zum 2. Oktober 1990 geltenden Fassung) mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 Länder oder Landesteile der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Infolgedessen wurde auf diese Bundesrecht übergeleitet. Da die Rechtsangleichung vielfach erst nach langen Übergangszeiten erfolgt, wird mit dem Begriff Beitrittsgebiet dasjenige Gebiet benannt, in dem ausnahmsweise noch abweichende bundesrechtliche Regelungen gelten. Der Begriff des Beitrittsgebietes ist nicht mit dem der neuen Bundesländer gleichzusetzen. Neben unterscheiden sich diese Begriffe in Bezug auf Berlin, wo zwar das ehemalige Ost-Berlin zum Beitrittsgebiet, allerdings das Land Berlin (als Ganzes) nicht zu den neuen Ländern gezählt wird. (de)
  • Als Beitrittsgebiet werden die Teile Deutschlands bezeichnet, die nach dem Einigungsvertrag durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes (in der bis zum 2. Oktober 1990 geltenden Fassung) mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 Länder oder Landesteile der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Infolgedessen wurde auf diese Bundesrecht übergeleitet. Da die Rechtsangleichung vielfach erst nach langen Übergangszeiten erfolgt, wird mit dem Begriff Beitrittsgebiet dasjenige Gebiet benannt, in dem ausnahmsweise noch abweichende bundesrechtliche Regelungen gelten. Der Begriff des Beitrittsgebietes ist nicht mit dem der neuen Bundesländer gleichzusetzen. Neben unterscheiden sich diese Begriffe in Bezug auf Berlin, wo zwar das ehemalige Ost-Berlin zum Beitrittsgebiet, allerdings das Land Berlin (als Ganzes) nicht zu den neuen Ländern gezählt wird. (de)
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  • Als Beitrittsgebiet werden die Teile Deutschlands bezeichnet, die nach dem Einigungsvertrag durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes (in der bis zum 2. Oktober 1990 geltenden Fassung) mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 Länder oder Landesteile der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Infolgedessen wurde auf diese Bundesrecht übergeleitet. (de)
  • Als Beitrittsgebiet werden die Teile Deutschlands bezeichnet, die nach dem Einigungsvertrag durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes (in der bis zum 2. Oktober 1990 geltenden Fassung) mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 Länder oder Landesteile der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Infolgedessen wurde auf diese Bundesrecht übergeleitet. (de)
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  • Beitrittsgebiet (de)
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