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- Die Begünstigung ist – im strafrechtlichen Sinn – eine Straftat, wobei der Tatbestand nach deutschem Strafgesetzbuch anders ausgestaltet ist als nach österreichischem und schweizerischem Recht. Während die Begünstigung in der Schweiz und in Österreich den Delikten gegen die Rechtspflege zugeordnet ist und mit Strafe bedroht, wer jemanden der Strafverfolgung, dem Strafvollzug oder dem Vollzug einer Maßnahme entzieht, wird in Deutschland wegen Begünstigung bestraft, wer einem Straftäter hilft, die Vorteile seiner Tat zu sichern. Begünstigung im Sinne des österreichischen und schweizerischen Strafrechts heißt in Deutschland „Strafvereitelung“. (de)
- Die Begünstigung ist – im strafrechtlichen Sinn – eine Straftat, wobei der Tatbestand nach deutschem Strafgesetzbuch anders ausgestaltet ist als nach österreichischem und schweizerischem Recht. Während die Begünstigung in der Schweiz und in Österreich den Delikten gegen die Rechtspflege zugeordnet ist und mit Strafe bedroht, wer jemanden der Strafverfolgung, dem Strafvollzug oder dem Vollzug einer Maßnahme entzieht, wird in Deutschland wegen Begünstigung bestraft, wer einem Straftäter hilft, die Vorteile seiner Tat zu sichern. Begünstigung im Sinne des österreichischen und schweizerischen Strafrechts heißt in Deutschland „Strafvereitelung“. (de)
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- Die Begünstigung ist – im strafrechtlichen Sinn – eine Straftat, wobei der Tatbestand nach deutschem Strafgesetzbuch anders ausgestaltet ist als nach österreichischem und schweizerischem Recht. Während die Begünstigung in der Schweiz und in Österreich den Delikten gegen die Rechtspflege zugeordnet ist und mit Strafe bedroht, wer jemanden der Strafverfolgung, dem Strafvollzug oder dem Vollzug einer Maßnahme entzieht, wird in Deutschland wegen Begünstigung bestraft, wer einem Straftäter hilft, die Vorteile seiner Tat zu sichern. Begünstigung im Sinne des österreichischen und schweizerischen Strafrechts heißt in Deutschland „Strafvereitelung“. (de)
- Die Begünstigung ist – im strafrechtlichen Sinn – eine Straftat, wobei der Tatbestand nach deutschem Strafgesetzbuch anders ausgestaltet ist als nach österreichischem und schweizerischem Recht. Während die Begünstigung in der Schweiz und in Österreich den Delikten gegen die Rechtspflege zugeordnet ist und mit Strafe bedroht, wer jemanden der Strafverfolgung, dem Strafvollzug oder dem Vollzug einer Maßnahme entzieht, wird in Deutschland wegen Begünstigung bestraft, wer einem Straftäter hilft, die Vorteile seiner Tat zu sichern. Begünstigung im Sinne des österreichischen und schweizerischen Strafrechts heißt in Deutschland „Strafvereitelung“. (de)
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- Begünstigung (de)
- Begünstigung (de)
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