Das Befähigungszeugnis ist die staatliche Bescheinigung (seemännisches Patent, im Amtsdeutsch der Seeämter auch Gewerbebefugnis ) für den nautischen oder den technischen Schiffsoffizier, dass er Schiffe bestimmter Größe oder Maschinenleistung in einem bestimmten Fahrtgebiet als Wachoffizier, als Leiter der Maschinenanlage oder als Kapitän führen darf. Die Ausbildung findet hauptsächlich an Seefahrtschulen oder (Fach-)Hochschulen statt.

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  • Das Befähigungszeugnis ist die staatliche Bescheinigung (seemännisches Patent, im Amtsdeutsch der Seeämter auch Gewerbebefugnis ) für den nautischen oder den technischen Schiffsoffizier, dass er Schiffe bestimmter Größe oder Maschinenleistung in einem bestimmten Fahrtgebiet als Wachoffizier, als Leiter der Maschinenanlage oder als Kapitän führen darf. Die Ausbildung findet hauptsächlich an Seefahrtschulen oder (Fach-)Hochschulen statt. (de)
  • Das Befähigungszeugnis ist die staatliche Bescheinigung (seemännisches Patent, im Amtsdeutsch der Seeämter auch Gewerbebefugnis ) für den nautischen oder den technischen Schiffsoffizier, dass er Schiffe bestimmter Größe oder Maschinenleistung in einem bestimmten Fahrtgebiet als Wachoffizier, als Leiter der Maschinenanlage oder als Kapitän führen darf. Die Ausbildung findet hauptsächlich an Seefahrtschulen oder (Fach-)Hochschulen statt. (de)
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  • Matrosen – Schiffsmechaniker – Schiffsoffiziere. Berufsbildung der Seeleute im 20. Jahrhundert (de)
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  • Hans Wilhelm Hoffmann
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  • Verlag Dr. Köster
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  • Das Befähigungszeugnis ist die staatliche Bescheinigung (seemännisches Patent, im Amtsdeutsch der Seeämter auch Gewerbebefugnis ) für den nautischen oder den technischen Schiffsoffizier, dass er Schiffe bestimmter Größe oder Maschinenleistung in einem bestimmten Fahrtgebiet als Wachoffizier, als Leiter der Maschinenanlage oder als Kapitän führen darf. Die Ausbildung findet hauptsächlich an Seefahrtschulen oder (Fach-)Hochschulen statt. (de)
  • Das Befähigungszeugnis ist die staatliche Bescheinigung (seemännisches Patent, im Amtsdeutsch der Seeämter auch Gewerbebefugnis ) für den nautischen oder den technischen Schiffsoffizier, dass er Schiffe bestimmter Größe oder Maschinenleistung in einem bestimmten Fahrtgebiet als Wachoffizier, als Leiter der Maschinenanlage oder als Kapitän führen darf. Die Ausbildung findet hauptsächlich an Seefahrtschulen oder (Fach-)Hochschulen statt. (de)
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  • Befähigungszeugnis (de)
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