Befehlsnotstand ist ein Begriff aus der Strafrechtspraxis. Er bezeichnet eine Dilemma-Situation, in der ein Verhalten befohlen wird, welches gegen bestehende Gesetze verstößt. Dieses Dilemma betrifft den Befehlsempfänger. Entweder er führt den Befehl aus und verstößt gegen das Gesetz, oder er verweigert den Befehl und verstößt somit gegen ein anderes Gesetz (meistens seine Gehorsamspflicht) oder setzt eine ihm nahestehende Person einer Gefahr aus. Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Grundformen des Befehlsnotstands:

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  • Befehlsnotstand ist ein Begriff aus der Strafrechtspraxis. Er bezeichnet eine Dilemma-Situation, in der ein Verhalten befohlen wird, welches gegen bestehende Gesetze verstößt. Dieses Dilemma betrifft den Befehlsempfänger. Entweder er führt den Befehl aus und verstößt gegen das Gesetz, oder er verweigert den Befehl und verstößt somit gegen ein anderes Gesetz (meistens seine Gehorsamspflicht) oder setzt eine ihm nahestehende Person einer Gefahr aus. Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Grundformen des Befehlsnotstands: * ein dienstlich bindender Befehl verstößt gegen das Recht (formaler Befehlsnotstand); * der Befehlsempfänger oder eine ihm nahestehende Person ist bei Nichtbefolgung des Befehls einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt (Nötigungsnotstand). Liegt ein formaler Befehlsnotstand vor, ist in der Regel auch immer ein (von der jeweiligen Rechtsordnung nicht anerkannter) Nötigungsnotstand gegeben, weil die Verletzung der Gehorsamspflicht oft als Rechtsfolge eine Haftstrafe oder gar Todesstrafe vorsieht. Umgekehrt kann ein Befehlsnotstand in Form des Nötigungsnotstandes vorliegen, ohne dass ein formaler Befehlsnotstand gegeben ist. Das ist immer dann der Fall, wenn der Befehlsempfänger oder eine ihm nahestehende Person durch tatsächliche Handlungen (z. B. Bedrohung mit einer Waffe) einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt wird. In Rechtsordnungen, in denen Befehle, deren Ausführung eine strafbare Handlung darstellen würde, nicht bindend sind, kann ein formaler Befehlsnotstand nicht auftreten. (de)
  • Befehlsnotstand ist ein Begriff aus der Strafrechtspraxis. Er bezeichnet eine Dilemma-Situation, in der ein Verhalten befohlen wird, welches gegen bestehende Gesetze verstößt. Dieses Dilemma betrifft den Befehlsempfänger. Entweder er führt den Befehl aus und verstößt gegen das Gesetz, oder er verweigert den Befehl und verstößt somit gegen ein anderes Gesetz (meistens seine Gehorsamspflicht) oder setzt eine ihm nahestehende Person einer Gefahr aus. Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Grundformen des Befehlsnotstands: * ein dienstlich bindender Befehl verstößt gegen das Recht (formaler Befehlsnotstand); * der Befehlsempfänger oder eine ihm nahestehende Person ist bei Nichtbefolgung des Befehls einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt (Nötigungsnotstand). Liegt ein formaler Befehlsnotstand vor, ist in der Regel auch immer ein (von der jeweiligen Rechtsordnung nicht anerkannter) Nötigungsnotstand gegeben, weil die Verletzung der Gehorsamspflicht oft als Rechtsfolge eine Haftstrafe oder gar Todesstrafe vorsieht. Umgekehrt kann ein Befehlsnotstand in Form des Nötigungsnotstandes vorliegen, ohne dass ein formaler Befehlsnotstand gegeben ist. Das ist immer dann der Fall, wenn der Befehlsempfänger oder eine ihm nahestehende Person durch tatsächliche Handlungen (z. B. Bedrohung mit einer Waffe) einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt wird. In Rechtsordnungen, in denen Befehle, deren Ausführung eine strafbare Handlung darstellen würde, nicht bindend sind, kann ein formaler Befehlsnotstand nicht auftreten. (de)
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  • Befehlsnotstand ist ein Begriff aus der Strafrechtspraxis. Er bezeichnet eine Dilemma-Situation, in der ein Verhalten befohlen wird, welches gegen bestehende Gesetze verstößt. Dieses Dilemma betrifft den Befehlsempfänger. Entweder er führt den Befehl aus und verstößt gegen das Gesetz, oder er verweigert den Befehl und verstößt somit gegen ein anderes Gesetz (meistens seine Gehorsamspflicht) oder setzt eine ihm nahestehende Person einer Gefahr aus. Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Grundformen des Befehlsnotstands: (de)
  • Befehlsnotstand ist ein Begriff aus der Strafrechtspraxis. Er bezeichnet eine Dilemma-Situation, in der ein Verhalten befohlen wird, welches gegen bestehende Gesetze verstößt. Dieses Dilemma betrifft den Befehlsempfänger. Entweder er führt den Befehl aus und verstößt gegen das Gesetz, oder er verweigert den Befehl und verstößt somit gegen ein anderes Gesetz (meistens seine Gehorsamspflicht) oder setzt eine ihm nahestehende Person einer Gefahr aus. Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Grundformen des Befehlsnotstands: (de)
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  • Befehlsnotstand (de)
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