Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) war ein Gericht des Freistaates Bayern auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts. Es war nach dem Zweiten Weltkrieg als bundesweit einziges Gericht aufgrund der vorbehaltlichen Errichtungsvorschriften für die Länder in § 8 bis § 10 EGGVG vom Freistaat Bayern wiedererrichtet worden. Es hatte seinen Sitz in München. Das Gericht wurde zum 30. Juni 2006 aufgelöst.

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  • Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) war ein Gericht des Freistaates Bayern auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts. Es war nach dem Zweiten Weltkrieg als bundesweit einziges Gericht aufgrund der vorbehaltlichen Errichtungsvorschriften für die Länder in § 8 bis § 10 EGGVG vom Freistaat Bayern wiedererrichtet worden. Es hatte seinen Sitz in München. Das Gericht wurde zum 30. Juni 2006 aufgelöst. (de)
  • Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) war ein Gericht des Freistaates Bayern auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts. Es war nach dem Zweiten Weltkrieg als bundesweit einziges Gericht aufgrund der vorbehaltlichen Errichtungsvorschriften für die Länder in § 8 bis § 10 EGGVG vom Freistaat Bayern wiedererrichtet worden. Es hatte seinen Sitz in München. Das Gericht wurde zum 30. Juni 2006 aufgelöst. (de)
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  • Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) war ein Gericht des Freistaates Bayern auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts. Es war nach dem Zweiten Weltkrieg als bundesweit einziges Gericht aufgrund der vorbehaltlichen Errichtungsvorschriften für die Länder in § 8 bis § 10 EGGVG vom Freistaat Bayern wiedererrichtet worden. Es hatte seinen Sitz in München. Das Gericht wurde zum 30. Juni 2006 aufgelöst. (de)
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  • Bayerisches Oberstes Landesgericht (de)
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