Das Banntaiding der Pfarrherrschaft Obritzberg (Marktgemeinde Obritzberg-Rust) ist nicht nur eines der vollständigsten und umfangreichsten Banntaidinge, sondern auch eines der ältesten geschriebenen Rechtsregelwerke für die niedere Gerichtsbarkeit. Es ist eng mit der Gründung der Pfarre Obritzberg im Jahre 1148 verbunden, die ab diesem Zeitpunkt eine eigene Grundherrschaft (in diesem Fall eine Pfarrherrschaft) war. Die Pfarrer von Obritzberg waren ab diesem Zeitpunkt auch im Landstand vertreten.

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  • Das Banntaiding der Pfarrherrschaft Obritzberg (Marktgemeinde Obritzberg-Rust) ist nicht nur eines der vollständigsten und umfangreichsten Banntaidinge, sondern auch eines der ältesten geschriebenen Rechtsregelwerke für die niedere Gerichtsbarkeit. Es ist eng mit der Gründung der Pfarre Obritzberg im Jahre 1148 verbunden, die ab diesem Zeitpunkt eine eigene Grundherrschaft (in diesem Fall eine Pfarrherrschaft) war. Die Pfarrer von Obritzberg waren ab diesem Zeitpunkt auch im Landstand vertreten. (de)
  • Das Banntaiding der Pfarrherrschaft Obritzberg (Marktgemeinde Obritzberg-Rust) ist nicht nur eines der vollständigsten und umfangreichsten Banntaidinge, sondern auch eines der ältesten geschriebenen Rechtsregelwerke für die niedere Gerichtsbarkeit. Es ist eng mit der Gründung der Pfarre Obritzberg im Jahre 1148 verbunden, die ab diesem Zeitpunkt eine eigene Grundherrschaft (in diesem Fall eine Pfarrherrschaft) war. Die Pfarrer von Obritzberg waren ab diesem Zeitpunkt auch im Landstand vertreten. (de)
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  • Banntaiding der Pfarrherrschaft Obritzberg (de)
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