Als Bannrecht (Zwangsrecht, Banngerechtigkeit) wird eine Gewerbegerechtigkeit bezeichnet, die darin besteht, die Einwohner eines Gebietes ihre Bedürfnisse ausschließlich von einem bestimmten Gewerbebetrieb befriedigen zu lassen. Die Bannrechte entstanden im Mittelalter und waren weit verbreitet und vielfältig. Da sie der Gewerbefreiheit und der Marktwirtschaft zuwiderlaufen, schaffte der Gesetzgeber sie im 19. Jahrhundert ab. In der Regel stellten die Bannrechte nicht ein Verbot dar, ein bestimmtes Gewerbe in einem Bezirk auszuüben, sondern ein Verbot an den Abnehmer, von Nichtberechtigten die fraglichen Dienstleistungen nachzufragen.

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  • Als Bannrecht (Zwangsrecht, Banngerechtigkeit) wird eine Gewerbegerechtigkeit bezeichnet, die darin besteht, die Einwohner eines Gebietes ihre Bedürfnisse ausschließlich von einem bestimmten Gewerbebetrieb befriedigen zu lassen. Die Bannrechte entstanden im Mittelalter und waren weit verbreitet und vielfältig. Da sie der Gewerbefreiheit und der Marktwirtschaft zuwiderlaufen, schaffte der Gesetzgeber sie im 19. Jahrhundert ab. In der Regel stellten die Bannrechte nicht ein Verbot dar, ein bestimmtes Gewerbe in einem Bezirk auszuüben, sondern ein Verbot an den Abnehmer, von Nichtberechtigten die fraglichen Dienstleistungen nachzufragen. (de)
  • Als Bannrecht (Zwangsrecht, Banngerechtigkeit) wird eine Gewerbegerechtigkeit bezeichnet, die darin besteht, die Einwohner eines Gebietes ihre Bedürfnisse ausschließlich von einem bestimmten Gewerbebetrieb befriedigen zu lassen. Die Bannrechte entstanden im Mittelalter und waren weit verbreitet und vielfältig. Da sie der Gewerbefreiheit und der Marktwirtschaft zuwiderlaufen, schaffte der Gesetzgeber sie im 19. Jahrhundert ab. In der Regel stellten die Bannrechte nicht ein Verbot dar, ein bestimmtes Gewerbe in einem Bezirk auszuüben, sondern ein Verbot an den Abnehmer, von Nichtberechtigten die fraglichen Dienstleistungen nachzufragen. (de)
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  • Als Bannrecht (Zwangsrecht, Banngerechtigkeit) wird eine Gewerbegerechtigkeit bezeichnet, die darin besteht, die Einwohner eines Gebietes ihre Bedürfnisse ausschließlich von einem bestimmten Gewerbebetrieb befriedigen zu lassen. Die Bannrechte entstanden im Mittelalter und waren weit verbreitet und vielfältig. Da sie der Gewerbefreiheit und der Marktwirtschaft zuwiderlaufen, schaffte der Gesetzgeber sie im 19. Jahrhundert ab. In der Regel stellten die Bannrechte nicht ein Verbot dar, ein bestimmtes Gewerbe in einem Bezirk auszuüben, sondern ein Verbot an den Abnehmer, von Nichtberechtigten die fraglichen Dienstleistungen nachzufragen. (de)
  • Als Bannrecht (Zwangsrecht, Banngerechtigkeit) wird eine Gewerbegerechtigkeit bezeichnet, die darin besteht, die Einwohner eines Gebietes ihre Bedürfnisse ausschließlich von einem bestimmten Gewerbebetrieb befriedigen zu lassen. Die Bannrechte entstanden im Mittelalter und waren weit verbreitet und vielfältig. Da sie der Gewerbefreiheit und der Marktwirtschaft zuwiderlaufen, schaffte der Gesetzgeber sie im 19. Jahrhundert ab. In der Regel stellten die Bannrechte nicht ein Verbot dar, ein bestimmtes Gewerbe in einem Bezirk auszuüben, sondern ein Verbot an den Abnehmer, von Nichtberechtigten die fraglichen Dienstleistungen nachzufragen. (de)
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  • Bannrecht (de)
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