Bankrotterklärung (auch: „Erklärung des Bankrott“ oder Konkurserklärung) im engeren Sinn ist die öffentliche Bekanntgabe der bislang nur intern bekannten Zahlungsunfähigkeit (nicht nur Zahlungsstockung) einer natürlichen oder juristischen Person (Schuldner). Es sind damit in jedem Staat unterschiedliche Rechtsfolgen im Hinblick z.B. auf die zulässige Eigen- oder Fremdverwaltung des Vermögens, Zahlung an Gläubiger, Entnahme von Vermögenswerten etc. verbunden.

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  • Bankrotterklärung (auch: „Erklärung des Bankrott“ oder Konkurserklärung) im engeren Sinn ist die öffentliche Bekanntgabe der bislang nur intern bekannten Zahlungsunfähigkeit (nicht nur Zahlungsstockung) einer natürlichen oder juristischen Person (Schuldner). Es sind damit in jedem Staat unterschiedliche Rechtsfolgen im Hinblick z.B. auf die zulässige Eigen- oder Fremdverwaltung des Vermögens, Zahlung an Gläubiger, Entnahme von Vermögenswerten etc. verbunden. Im weiteren Sinn wird unter Bankrotterklärung das Scheitern einer Idee, eines Bemühens etc. verstanden, welches oft nicht (nur) in Verbindung mit einem finanziellen Scheitern steht. (de)
  • Bankrotterklärung (auch: „Erklärung des Bankrott“ oder Konkurserklärung) im engeren Sinn ist die öffentliche Bekanntgabe der bislang nur intern bekannten Zahlungsunfähigkeit (nicht nur Zahlungsstockung) einer natürlichen oder juristischen Person (Schuldner). Es sind damit in jedem Staat unterschiedliche Rechtsfolgen im Hinblick z.B. auf die zulässige Eigen- oder Fremdverwaltung des Vermögens, Zahlung an Gläubiger, Entnahme von Vermögenswerten etc. verbunden. Im weiteren Sinn wird unter Bankrotterklärung das Scheitern einer Idee, eines Bemühens etc. verstanden, welches oft nicht (nur) in Verbindung mit einem finanziellen Scheitern steht. (de)
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  • Bankrotterklärung (auch: „Erklärung des Bankrott“ oder Konkurserklärung) im engeren Sinn ist die öffentliche Bekanntgabe der bislang nur intern bekannten Zahlungsunfähigkeit (nicht nur Zahlungsstockung) einer natürlichen oder juristischen Person (Schuldner). Es sind damit in jedem Staat unterschiedliche Rechtsfolgen im Hinblick z.B. auf die zulässige Eigen- oder Fremdverwaltung des Vermögens, Zahlung an Gläubiger, Entnahme von Vermögenswerten etc. verbunden. (de)
  • Bankrotterklärung (auch: „Erklärung des Bankrott“ oder Konkurserklärung) im engeren Sinn ist die öffentliche Bekanntgabe der bislang nur intern bekannten Zahlungsunfähigkeit (nicht nur Zahlungsstockung) einer natürlichen oder juristischen Person (Schuldner). Es sind damit in jedem Staat unterschiedliche Rechtsfolgen im Hinblick z.B. auf die zulässige Eigen- oder Fremdverwaltung des Vermögens, Zahlung an Gläubiger, Entnahme von Vermögenswerten etc. verbunden. (de)
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  • Bankrotterklärung (de)
  • Bankrotterklärung (de)
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