Bankfeiertag oder Bankenfeiertag sind die zusätzlichen, unter Umständen von gesetzlichen Feiertagsregelungen abweichenden Tage, an denen Kreditinstitute keine Bankgeschäfte abwickeln. Der Bankfeiertag bildet den Komplementärbegriff zu den Bankarbeitstagen.

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  • Bankfeiertag oder Bankenfeiertag sind die zusätzlichen, unter Umständen von gesetzlichen Feiertagsregelungen abweichenden Tage, an denen Kreditinstitute keine Bankgeschäfte abwickeln. Der Bankfeiertag bildet den Komplementärbegriff zu den Bankarbeitstagen. (de)
  • Bankfeiertag oder Bankenfeiertag sind die zusätzlichen, unter Umständen von gesetzlichen Feiertagsregelungen abweichenden Tage, an denen Kreditinstitute keine Bankgeschäfte abwickeln. Der Bankfeiertag bildet den Komplementärbegriff zu den Bankarbeitstagen. (de)
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  • Bankfeiertag oder Bankenfeiertag sind die zusätzlichen, unter Umständen von gesetzlichen Feiertagsregelungen abweichenden Tage, an denen Kreditinstitute keine Bankgeschäfte abwickeln. Der Bankfeiertag bildet den Komplementärbegriff zu den Bankarbeitstagen. (de)
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  • Bankfeiertag (de)
  • Bankfeiertag (de)
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