Die Bahnsteigsperre – auch Perronsperre genannt – stellt sicher, dass nur Personen mit einer Fahrkarte oder einer Bahnsteigkarte den Bahnsteig betreten können. Heute ist es in Deutschland, Österreich und der Schweiz weitgehend möglich, sich auf den frei zugänglichen Bahnsteigen ungehindert aufzuhalten. Ausnahmen bilden Regionalbahnen innerhalb von Verkehrsverbünden, deren Bahnsteigbereiche, beziehungsweise bei U-Bahn-Betrieben abgetrennte Bereiche hinter Fahrkartenentwertern, nur mit gültiger Fahrkarte oder zum Teil auch mit Bahnsteigkarten betreten werden dürfen; dies gilt aber nur örtlich.

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  • Die Bahnsteigsperre – auch Perronsperre genannt – stellt sicher, dass nur Personen mit einer Fahrkarte oder einer Bahnsteigkarte den Bahnsteig betreten können. Heute ist es in Deutschland, Österreich und der Schweiz weitgehend möglich, sich auf den frei zugänglichen Bahnsteigen ungehindert aufzuhalten. Ausnahmen bilden Regionalbahnen innerhalb von Verkehrsverbünden, deren Bahnsteigbereiche, beziehungsweise bei U-Bahn-Betrieben abgetrennte Bereiche hinter Fahrkartenentwertern, nur mit gültiger Fahrkarte oder zum Teil auch mit Bahnsteigkarten betreten werden dürfen; dies gilt aber nur örtlich. (de)
  • Die Bahnsteigsperre – auch Perronsperre genannt – stellt sicher, dass nur Personen mit einer Fahrkarte oder einer Bahnsteigkarte den Bahnsteig betreten können. Heute ist es in Deutschland, Österreich und der Schweiz weitgehend möglich, sich auf den frei zugänglichen Bahnsteigen ungehindert aufzuhalten. Ausnahmen bilden Regionalbahnen innerhalb von Verkehrsverbünden, deren Bahnsteigbereiche, beziehungsweise bei U-Bahn-Betrieben abgetrennte Bereiche hinter Fahrkartenentwertern, nur mit gültiger Fahrkarte oder zum Teil auch mit Bahnsteigkarten betreten werden dürfen; dies gilt aber nur örtlich. (de)
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  • Die Bahnsteigsperre – auch Perronsperre genannt – stellt sicher, dass nur Personen mit einer Fahrkarte oder einer Bahnsteigkarte den Bahnsteig betreten können. Heute ist es in Deutschland, Österreich und der Schweiz weitgehend möglich, sich auf den frei zugänglichen Bahnsteigen ungehindert aufzuhalten. Ausnahmen bilden Regionalbahnen innerhalb von Verkehrsverbünden, deren Bahnsteigbereiche, beziehungsweise bei U-Bahn-Betrieben abgetrennte Bereiche hinter Fahrkartenentwertern, nur mit gültiger Fahrkarte oder zum Teil auch mit Bahnsteigkarten betreten werden dürfen; dies gilt aber nur örtlich. (de)
  • Die Bahnsteigsperre – auch Perronsperre genannt – stellt sicher, dass nur Personen mit einer Fahrkarte oder einer Bahnsteigkarte den Bahnsteig betreten können. Heute ist es in Deutschland, Österreich und der Schweiz weitgehend möglich, sich auf den frei zugänglichen Bahnsteigen ungehindert aufzuhalten. Ausnahmen bilden Regionalbahnen innerhalb von Verkehrsverbünden, deren Bahnsteigbereiche, beziehungsweise bei U-Bahn-Betrieben abgetrennte Bereiche hinter Fahrkartenentwertern, nur mit gültiger Fahrkarte oder zum Teil auch mit Bahnsteigkarten betreten werden dürfen; dies gilt aber nur örtlich. (de)
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  • Bahnsteigsperre (de)
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