Bahnfrevel bezeichnet im Eisenbahnrecht als Sammelbegriff eine Vielzahl von Handlungen, die die Gefährdung des Bahnbetriebs und Beschädigung von Eisenbahnanlagen oder Fahrzeugen oder die Gefährdung von Personen zur Folge haben. Der aus der Alltagssprache weitgehend verschwundene Begriff wird im geltenden Eisenbahnrecht in Österreich nach wie vor verwendet.

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  • Bahnfrevel bezeichnet im Eisenbahnrecht als Sammelbegriff eine Vielzahl von Handlungen, die die Gefährdung des Bahnbetriebs und Beschädigung von Eisenbahnanlagen oder Fahrzeugen oder die Gefährdung von Personen zur Folge haben. Der aus der Alltagssprache weitgehend verschwundene Begriff wird im geltenden Eisenbahnrecht in Österreich nach wie vor verwendet. Rölls Enzyklopädie des Eisenbahnwesens von 1912 definiert Bahnfrevel als jede mutwillige oder boshafte Beschädigung der Bahnanlage sowie ihres Zugehörs und der zum Betrieb dienenden Gegenstände, desgleichen jede andere Handlung, die darauf abzielt, eine Störung des regelmäßigen Betriebes und hierdurch eine Gefahr für das Bahneigentum oder für die körperliche Sicherheit herbeizuführen, und führt auch Beispiele aus dem deutschen Eisenbahnrecht (§ 60 des deutschen Bahnpolizeireglements), der österreichischen Eisenbahnbetriebsordnung (§ 98), des schweizerischen Eisenbahngesetzes (vom 23. Dezember 1872) sowie des französischen und italienischen Strafgesetzes an. (de)
  • Bahnfrevel bezeichnet im Eisenbahnrecht als Sammelbegriff eine Vielzahl von Handlungen, die die Gefährdung des Bahnbetriebs und Beschädigung von Eisenbahnanlagen oder Fahrzeugen oder die Gefährdung von Personen zur Folge haben. Der aus der Alltagssprache weitgehend verschwundene Begriff wird im geltenden Eisenbahnrecht in Österreich nach wie vor verwendet. Rölls Enzyklopädie des Eisenbahnwesens von 1912 definiert Bahnfrevel als jede mutwillige oder boshafte Beschädigung der Bahnanlage sowie ihres Zugehörs und der zum Betrieb dienenden Gegenstände, desgleichen jede andere Handlung, die darauf abzielt, eine Störung des regelmäßigen Betriebes und hierdurch eine Gefahr für das Bahneigentum oder für die körperliche Sicherheit herbeizuführen, und führt auch Beispiele aus dem deutschen Eisenbahnrecht (§ 60 des deutschen Bahnpolizeireglements), der österreichischen Eisenbahnbetriebsordnung (§ 98), des schweizerischen Eisenbahngesetzes (vom 23. Dezember 1872) sowie des französischen und italienischen Strafgesetzes an. (de)
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  • Bahnfrevel bezeichnet im Eisenbahnrecht als Sammelbegriff eine Vielzahl von Handlungen, die die Gefährdung des Bahnbetriebs und Beschädigung von Eisenbahnanlagen oder Fahrzeugen oder die Gefährdung von Personen zur Folge haben. Der aus der Alltagssprache weitgehend verschwundene Begriff wird im geltenden Eisenbahnrecht in Österreich nach wie vor verwendet. (de)
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  • Bahnfrevel (de)
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