Die Begriffe Ausweisung oder Landesverweis bezeichnen die Anordnung der Behörden eines Staates, ein in seinem Hoheitsgebiet (rechtmäßig oder rechtswidrig) anwesender ausländischer Staatsbürger habe dieses zu verlassen.

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  • Die Begriffe Ausweisung oder Landesverweis bezeichnen die Anordnung der Behörden eines Staates, ein in seinem Hoheitsgebiet (rechtmäßig oder rechtswidrig) anwesender ausländischer Staatsbürger habe dieses zu verlassen. (de)
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  • Die Begriffe Ausweisung oder Landesverweis bezeichnen die Anordnung der Behörden eines Staates, ein in seinem Hoheitsgebiet (rechtmäßig oder rechtswidrig) anwesender ausländischer Staatsbürger habe dieses zu verlassen. (de)
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