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- Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation versteht man in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Auslegung ist Gegenstand der Rechtstheorie. In dieser bezeichnet die juristische Hermeneutik die Kunst, Gesetze auszulegen und zu verstehen. Die Juristische Methodenlehre bedeutet innerhalb der Rechtstheorie den gedanklichen Weg (griechisch méthodos), der zu juristischen Einsichten, insbesondere auch zu zutreffenden Auslegungen, führt. (de)
- Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation versteht man in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Auslegung ist Gegenstand der Rechtstheorie. In dieser bezeichnet die juristische Hermeneutik die Kunst, Gesetze auszulegen und zu verstehen. Die Juristische Methodenlehre bedeutet innerhalb der Rechtstheorie den gedanklichen Weg (griechisch méthodos), der zu juristischen Einsichten, insbesondere auch zu zutreffenden Auslegungen, führt. (de)
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- Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation versteht man in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Auslegung ist Gegenstand der Rechtstheorie. In dieser bezeichnet die juristische Hermeneutik die Kunst, Gesetze auszulegen und zu verstehen. Die Juristische Methodenlehre bedeutet innerhalb der Rechtstheorie den gedanklichen Weg (griechisch méthodos), der zu juristischen Einsichten, insbesondere auch zu zutreffenden Auslegungen, führt. (de)
- Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation versteht man in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Auslegung ist Gegenstand der Rechtstheorie. In dieser bezeichnet die juristische Hermeneutik die Kunst, Gesetze auszulegen und zu verstehen. Die Juristische Methodenlehre bedeutet innerhalb der Rechtstheorie den gedanklichen Weg (griechisch méthodos), der zu juristischen Einsichten, insbesondere auch zu zutreffenden Auslegungen, führt. (de)
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- Auslegung (Recht) (de)
- Auslegung (Recht) (de)
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