Ausgleichsunterhalt oder auch Aufstockungsunterhalt garantiert einem geschiedenen Ehepartner den Lebensstandard, den er während der Ehezeit genossen hat. Je nach Entscheidung des Einzelrichters gilt diese Garantie bis zu lebenslang. Der Aufstockungsunterhalt geht oft weit über das zum Leben notwendige Existenzminimum des Empfängers hinaus. Ausgleichsunterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich zusammen bilden die Grundlage für die üblichen Finanzstreitigkeiten am Ende einer Ehe.

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  • Ausgleichsunterhalt oder auch Aufstockungsunterhalt garantiert einem geschiedenen Ehepartner den Lebensstandard, den er während der Ehezeit genossen hat. Je nach Entscheidung des Einzelrichters gilt diese Garantie bis zu lebenslang. Der Aufstockungsunterhalt geht oft weit über das zum Leben notwendige Existenzminimum des Empfängers hinaus. Ausgleichsunterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich zusammen bilden die Grundlage für die üblichen Finanzstreitigkeiten am Ende einer Ehe. Am 13. Dezember 2012 hat die Bundestagsmehrheit eine Ergänzung des § 1578b Bürgerliches Gesetzbuch beschlossen, die das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Unterhaltsrecht korrigieren soll. (de)
  • Ausgleichsunterhalt oder auch Aufstockungsunterhalt garantiert einem geschiedenen Ehepartner den Lebensstandard, den er während der Ehezeit genossen hat. Je nach Entscheidung des Einzelrichters gilt diese Garantie bis zu lebenslang. Der Aufstockungsunterhalt geht oft weit über das zum Leben notwendige Existenzminimum des Empfängers hinaus. Ausgleichsunterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich zusammen bilden die Grundlage für die üblichen Finanzstreitigkeiten am Ende einer Ehe. Am 13. Dezember 2012 hat die Bundestagsmehrheit eine Ergänzung des § 1578b Bürgerliches Gesetzbuch beschlossen, die das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Unterhaltsrecht korrigieren soll. (de)
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  • Ausgleichsunterhalt oder auch Aufstockungsunterhalt garantiert einem geschiedenen Ehepartner den Lebensstandard, den er während der Ehezeit genossen hat. Je nach Entscheidung des Einzelrichters gilt diese Garantie bis zu lebenslang. Der Aufstockungsunterhalt geht oft weit über das zum Leben notwendige Existenzminimum des Empfängers hinaus. Ausgleichsunterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich zusammen bilden die Grundlage für die üblichen Finanzstreitigkeiten am Ende einer Ehe. (de)
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  • Ausgleichsunterhalt (de)
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