Die Verordnung zum EEG-Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismenverordnung – AusglMechV) ist eine zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) erlassene Rechtsverordnung, die die Vermarktung des aus erneuerbaren Energien ab 1. Januar 2010 erzeugten Stroms dahingehend ändert, dass auf der Ebene der bundesweiten Übertragungsnetzbetreiber dieser Strom bereits verkauft werden und daher nicht mehr von den die Endverbraucher beliefernden Versorgungsunternehmen abgenommen werden muss.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Verordnung zum EEG-Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismenverordnung – AusglMechV) ist eine zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) erlassene Rechtsverordnung, die die Vermarktung des aus erneuerbaren Energien ab 1. Januar 2010 erzeugten Stroms dahingehend ändert, dass auf der Ebene der bundesweiten Übertragungsnetzbetreiber dieser Strom bereits verkauft werden und daher nicht mehr von den die Endverbraucher beliefernden Versorgungsunternehmen abgenommen werden muss. Die sich aus der Erzeugung von EEG-Strom ergebenden Mehrkosten werden aber den Versorgungsunternehmen und damit im Ergebnis auch den Endabnehmern über eine EEG-Umlage weiterhin berechnet. Zudem enthält die AusglMechV Vorschriften zu transparenteren Berechnung der EEG-Umlage. Obgleich es sich bei der AusglMechV um kein Gesetz handelt, greift sie tiefgehend in das EEG ein. Der mit der Verordnung beschlossene reformierte Wälzungsmechanismus gilt als entscheidender Faktor für das starke Absinken der Börsenstrompreise ab 2010 und den rapiden Anstieg der EEG-Umlage im gleichen Zeitraum. (de)
  • Die Verordnung zum EEG-Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismenverordnung – AusglMechV) ist eine zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) erlassene Rechtsverordnung, die die Vermarktung des aus erneuerbaren Energien ab 1. Januar 2010 erzeugten Stroms dahingehend ändert, dass auf der Ebene der bundesweiten Übertragungsnetzbetreiber dieser Strom bereits verkauft werden und daher nicht mehr von den die Endverbraucher beliefernden Versorgungsunternehmen abgenommen werden muss. Die sich aus der Erzeugung von EEG-Strom ergebenden Mehrkosten werden aber den Versorgungsunternehmen und damit im Ergebnis auch den Endabnehmern über eine EEG-Umlage weiterhin berechnet. Zudem enthält die AusglMechV Vorschriften zu transparenteren Berechnung der EEG-Umlage. Obgleich es sich bei der AusglMechV um kein Gesetz handelt, greift sie tiefgehend in das EEG ein. Der mit der Verordnung beschlossene reformierte Wälzungsmechanismus gilt als entscheidender Faktor für das starke Absinken der Börsenstrompreise ab 2010 und den rapiden Anstieg der EEG-Umlage im gleichen Zeitraum. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 4895582 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158868902 (xsd:integer)
prop-de:abkürzung
  • AusglMechV
prop-de:art
prop-de:datumgesetz
  • 2009-07-17 (xsd:date)
prop-de:fna
  • 754 (xsd:integer)
prop-de:frühererTitel
  • Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus
prop-de:geltungsbereich
prop-de:gesta
  • E038
prop-de:inkrafttreten
  • 17 (xsd:integer)
prop-de:inkrafttretenletzteänderung
  • 2017-01-01 (xsd:date)
prop-de:inkrafttretenneufassung
  • 2015-02-20 (xsd:date)
prop-de:kurztitel
  • Ausgleichsmechanismusverordnung
prop-de:letzteänderung
  • Art. 17 G vom 13. Oktober 2016
prop-de:neufassung
  • Art. 1 VO vom 17. Februar 2015
prop-de:rechtsgrundlage
  • , Abs. 1 und 3 EEG 2014
prop-de:rechtsmaterie
prop-de:titel
  • Verordnung zum EEG-Ausgleichsmechanismus
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Verordnung zum EEG-Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismenverordnung – AusglMechV) ist eine zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) erlassene Rechtsverordnung, die die Vermarktung des aus erneuerbaren Energien ab 1. Januar 2010 erzeugten Stroms dahingehend ändert, dass auf der Ebene der bundesweiten Übertragungsnetzbetreiber dieser Strom bereits verkauft werden und daher nicht mehr von den die Endverbraucher beliefernden Versorgungsunternehmen abgenommen werden muss. (de)
  • Die Verordnung zum EEG-Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismenverordnung – AusglMechV) ist eine zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) erlassene Rechtsverordnung, die die Vermarktung des aus erneuerbaren Energien ab 1. Januar 2010 erzeugten Stroms dahingehend ändert, dass auf der Ebene der bundesweiten Übertragungsnetzbetreiber dieser Strom bereits verkauft werden und daher nicht mehr von den die Endverbraucher beliefernden Versorgungsunternehmen abgenommen werden muss. (de)
rdfs:label
  • Ausgleichsmechanismusverordnung (de)
  • Ausgleichsmechanismusverordnung (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of