Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion („ADD“) ist eine zentrale Verwaltungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier und wirkt seit dem Jahr 2000 als Mittler zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Anders als bei den 1999 aufgelösten Regierungsbezirken (Koblenz, Rheinhessen-Pfalz und Trier) ist der Aufgabenzuschnitt der ADD nicht nur auf regionale, sondern auch auf funktionale Bündelung angelegt.

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  • Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion („ADD“) ist eine zentrale Verwaltungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier und wirkt seit dem Jahr 2000 als Mittler zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Anders als bei den 1999 aufgelösten Regierungsbezirken (Koblenz, Rheinhessen-Pfalz und Trier) ist der Aufgabenzuschnitt der ADD nicht nur auf regionale, sondern auch auf funktionale Bündelung angelegt. Schwesterbehörden sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen („SGD“) Nord in Koblenz und Süd in Neustadt an der Weinstraße, die sowohl für ihren Teil des Landes verschiedene Aufgaben wahrnehmen als auch für einige Aufgaben landesweit zuständig sind. (de)
  • Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion („ADD“) ist eine zentrale Verwaltungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier und wirkt seit dem Jahr 2000 als Mittler zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Anders als bei den 1999 aufgelösten Regierungsbezirken (Koblenz, Rheinhessen-Pfalz und Trier) ist der Aufgabenzuschnitt der ADD nicht nur auf regionale, sondern auch auf funktionale Bündelung angelegt. Schwesterbehörden sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen („SGD“) Nord in Koblenz und Süd in Neustadt an der Weinstraße, die sowohl für ihren Teil des Landes verschiedene Aufgaben wahrnehmen als auch für einige Aufgaben landesweit zuständig sind. (de)
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  • Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion („ADD“) ist eine zentrale Verwaltungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier und wirkt seit dem Jahr 2000 als Mittler zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Anders als bei den 1999 aufgelösten Regierungsbezirken (Koblenz, Rheinhessen-Pfalz und Trier) ist der Aufgabenzuschnitt der ADD nicht nur auf regionale, sondern auch auf funktionale Bündelung angelegt. (de)
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