Als Arztbewertungsportale werden Internetauftritte bezeichnet, die Benutzern die Möglichkeit geben, Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen zu bewerten. Wegen der in der Regel fehlenden fachlichen Kompetenz der Patienten geht es hierbei nicht um die objektive Beurteilung medizinischer Leistungen und fachlicher Qualität, sondern um die subjektive Bewertung bestimmter Praxis- und Personenmerkmale, wie Freundlichkeit, Erreichbarkeit, Ausstattung, Organisation, Kommunikation, Tätigkeitsschwerpunkte und viele weitere Kriterien. Der Umfang der Berufsgruppen, die bewertet werden können, kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Die meisten Portale verwenden dabei ein Schulnotensystem (von Note 1 = sehr gut bis Note 6 = ungenügend) oder vergeben Sterne (von null Sterne = ungenügend b

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  • Als Arztbewertungsportale werden Internetauftritte bezeichnet, die Benutzern die Möglichkeit geben, Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen zu bewerten. Wegen der in der Regel fehlenden fachlichen Kompetenz der Patienten geht es hierbei nicht um die objektive Beurteilung medizinischer Leistungen und fachlicher Qualität, sondern um die subjektive Bewertung bestimmter Praxis- und Personenmerkmale, wie Freundlichkeit, Erreichbarkeit, Ausstattung, Organisation, Kommunikation, Tätigkeitsschwerpunkte und viele weitere Kriterien. Der Umfang der Berufsgruppen, die bewertet werden können, kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Die meisten Portale verwenden dabei ein Schulnotensystem (von Note 1 = sehr gut bis Note 6 = ungenügend) oder vergeben Sterne (von null Sterne = ungenügend bis fünf Sterne = sehr gut). Nutzer eines Portals können nach einem Praxisbesuch ihren jeweiligen Arzt, Zahnarzt oder psychologischen Psychotherapeuten bewerten, so er sich im Datenbestand des Portals befindet. Dazu ist in der Regel, jedoch nicht bei allen Portalen, die Anmeldung unter einem registrierten Benutzernamen notwendig, was eine anonyme Bewertung erschwert. Gleichwohl gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) auch innerhalb von Arztbewertungsportalen. Danach müssen sich Ärzte eine Bewertung durch Patienten gefallen lassen, solange diese weder ehrenrührig noch falsch ist und keine unbewiesene Tatsachenbehauptung darstellt. Trotz hoher Besucherzahlen stehen Arztbewertungsportale wegen mangelnder Relevanz durch die bislang zu geringe Anzahl von Bewertungen, ungenügendem Schutz vor Manipulation und Missbrauch, sowie einer teils schwierigen Unterscheidung zwischen Patientenmeinungen und kostenpflichtigen Werbeeinträgen allgemein in der Kritik. (de)
  • Als Arztbewertungsportale werden Internetauftritte bezeichnet, die Benutzern die Möglichkeit geben, Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen zu bewerten. Wegen der in der Regel fehlenden fachlichen Kompetenz der Patienten geht es hierbei nicht um die objektive Beurteilung medizinischer Leistungen und fachlicher Qualität, sondern um die subjektive Bewertung bestimmter Praxis- und Personenmerkmale, wie Freundlichkeit, Erreichbarkeit, Ausstattung, Organisation, Kommunikation, Tätigkeitsschwerpunkte und viele weitere Kriterien. Der Umfang der Berufsgruppen, die bewertet werden können, kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Die meisten Portale verwenden dabei ein Schulnotensystem (von Note 1 = sehr gut bis Note 6 = ungenügend) oder vergeben Sterne (von null Sterne = ungenügend bis fünf Sterne = sehr gut). Nutzer eines Portals können nach einem Praxisbesuch ihren jeweiligen Arzt, Zahnarzt oder psychologischen Psychotherapeuten bewerten, so er sich im Datenbestand des Portals befindet. Dazu ist in der Regel, jedoch nicht bei allen Portalen, die Anmeldung unter einem registrierten Benutzernamen notwendig, was eine anonyme Bewertung erschwert. Gleichwohl gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) auch innerhalb von Arztbewertungsportalen. Danach müssen sich Ärzte eine Bewertung durch Patienten gefallen lassen, solange diese weder ehrenrührig noch falsch ist und keine unbewiesene Tatsachenbehauptung darstellt. Trotz hoher Besucherzahlen stehen Arztbewertungsportale wegen mangelnder Relevanz durch die bislang zu geringe Anzahl von Bewertungen, ungenügendem Schutz vor Manipulation und Missbrauch, sowie einer teils schwierigen Unterscheidung zwischen Patientenmeinungen und kostenpflichtigen Werbeeinträgen allgemein in der Kritik. (de)
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  • Als Arztbewertungsportale werden Internetauftritte bezeichnet, die Benutzern die Möglichkeit geben, Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen zu bewerten. Wegen der in der Regel fehlenden fachlichen Kompetenz der Patienten geht es hierbei nicht um die objektive Beurteilung medizinischer Leistungen und fachlicher Qualität, sondern um die subjektive Bewertung bestimmter Praxis- und Personenmerkmale, wie Freundlichkeit, Erreichbarkeit, Ausstattung, Organisation, Kommunikation, Tätigkeitsschwerpunkte und viele weitere Kriterien. Der Umfang der Berufsgruppen, die bewertet werden können, kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Die meisten Portale verwenden dabei ein Schulnotensystem (von Note 1 = sehr gut bis Note 6 = ungenügend) oder vergeben Sterne (von null Sterne = ungenügend b (de)
  • Als Arztbewertungsportale werden Internetauftritte bezeichnet, die Benutzern die Möglichkeit geben, Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen zu bewerten. Wegen der in der Regel fehlenden fachlichen Kompetenz der Patienten geht es hierbei nicht um die objektive Beurteilung medizinischer Leistungen und fachlicher Qualität, sondern um die subjektive Bewertung bestimmter Praxis- und Personenmerkmale, wie Freundlichkeit, Erreichbarkeit, Ausstattung, Organisation, Kommunikation, Tätigkeitsschwerpunkte und viele weitere Kriterien. Der Umfang der Berufsgruppen, die bewertet werden können, kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Die meisten Portale verwenden dabei ein Schulnotensystem (von Note 1 = sehr gut bis Note 6 = ungenügend) oder vergeben Sterne (von null Sterne = ungenügend b (de)
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  • Arztbewertungsportal (de)
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