Der Arbeitsplatz ist jene Stelle im Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, an welcher ein abhängig Beschäftigter seine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldete Tätigkeit erbringt. Der zu Grunde liegende Arbeitsvertrag kann ferner die Vereinbarung eines bestimmten Arbeitsortes (das sind beispielsweise eine Gemeinde, eine Stadt, ein Einödhof usw.) enthalten. Befindet sich der Arbeitsplatz zu Hause, kann ein Fall von Heimarbeit vorliegen.

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  • Der Arbeitsplatz ist jene Stelle im Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, an welcher ein abhängig Beschäftigter seine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldete Tätigkeit erbringt. Der zu Grunde liegende Arbeitsvertrag kann ferner die Vereinbarung eines bestimmten Arbeitsortes (das sind beispielsweise eine Gemeinde, eine Stadt, ein Einödhof usw.) enthalten. Als Arbeitsplatz wird umgangssprachlich der Ort, das Unternehmen oder die Position bezeichnet, an dem ein Arbeitnehmer in einer sozialversicherungspflichtigen (auch geringfügig beschäftigten oder als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme finanzierten) Tätigkeit beschäftigt ist. Die selbständige Beschäftigung wird landläufig nicht als „Arbeitsplatz“ bezeichnet. Ein Arbeitsplatz bezieht sich auch immer auf eine Arbeitsstelle in Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit mit voller Sozialversicherungspflicht. Ein Praktikum wird landläufig nicht als Arbeitsplatz bezeichnet, sondern als Praktikumsplatz, auch dann, wenn eine Sozialversicherungspflicht besteht. Befindet sich der Arbeitsplatz zu Hause, kann ein Fall von Heimarbeit vorliegen. (de)
  • Der Arbeitsplatz ist jene Stelle im Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, an welcher ein abhängig Beschäftigter seine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldete Tätigkeit erbringt. Der zu Grunde liegende Arbeitsvertrag kann ferner die Vereinbarung eines bestimmten Arbeitsortes (das sind beispielsweise eine Gemeinde, eine Stadt, ein Einödhof usw.) enthalten. Als Arbeitsplatz wird umgangssprachlich der Ort, das Unternehmen oder die Position bezeichnet, an dem ein Arbeitnehmer in einer sozialversicherungspflichtigen (auch geringfügig beschäftigten oder als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme finanzierten) Tätigkeit beschäftigt ist. Die selbständige Beschäftigung wird landläufig nicht als „Arbeitsplatz“ bezeichnet. Ein Arbeitsplatz bezieht sich auch immer auf eine Arbeitsstelle in Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit mit voller Sozialversicherungspflicht. Ein Praktikum wird landläufig nicht als Arbeitsplatz bezeichnet, sondern als Praktikumsplatz, auch dann, wenn eine Sozialversicherungspflicht besteht. Befindet sich der Arbeitsplatz zu Hause, kann ein Fall von Heimarbeit vorliegen. (de)
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  • Der Arbeitsplatz ist jene Stelle im Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, an welcher ein abhängig Beschäftigter seine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldete Tätigkeit erbringt. Der zu Grunde liegende Arbeitsvertrag kann ferner die Vereinbarung eines bestimmten Arbeitsortes (das sind beispielsweise eine Gemeinde, eine Stadt, ein Einödhof usw.) enthalten. Befindet sich der Arbeitsplatz zu Hause, kann ein Fall von Heimarbeit vorliegen. (de)
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  • Arbeitsplatz (de)
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