Die Arbeitslohnspende ist ein Verzicht eines Arbeitnehmers auf einen Teil seines Entgelts zugunsten eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks. Dabei behält der Arbeitgeber diesen Teil des Arbeitsentgelts ein und überweist ihn an die gemeinnützige oder mildtätige Einrichtung. Der einbehaltene Entgeltanteil bleibt bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns unberücksichtigt. Im Gegenzug wird keine Spendenbescheinigung ausgestellt.

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  • Die Arbeitslohnspende ist ein Verzicht eines Arbeitnehmers auf einen Teil seines Entgelts zugunsten eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks. Dabei behält der Arbeitgeber diesen Teil des Arbeitsentgelts ein und überweist ihn an die gemeinnützige oder mildtätige Einrichtung. Der einbehaltene Entgeltanteil bleibt bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns unberücksichtigt. Im Gegenzug wird keine Spendenbescheinigung ausgestellt. (de)
  • Die Arbeitslohnspende ist ein Verzicht eines Arbeitnehmers auf einen Teil seines Entgelts zugunsten eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks. Dabei behält der Arbeitgeber diesen Teil des Arbeitsentgelts ein und überweist ihn an die gemeinnützige oder mildtätige Einrichtung. Der einbehaltene Entgeltanteil bleibt bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns unberücksichtigt. Im Gegenzug wird keine Spendenbescheinigung ausgestellt. (de)
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  • Die Arbeitslohnspende ist ein Verzicht eines Arbeitnehmers auf einen Teil seines Entgelts zugunsten eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks. Dabei behält der Arbeitgeber diesen Teil des Arbeitsentgelts ein und überweist ihn an die gemeinnützige oder mildtätige Einrichtung. Der einbehaltene Entgeltanteil bleibt bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns unberücksichtigt. Im Gegenzug wird keine Spendenbescheinigung ausgestellt. (de)
  • Die Arbeitslohnspende ist ein Verzicht eines Arbeitnehmers auf einen Teil seines Entgelts zugunsten eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks. Dabei behält der Arbeitgeber diesen Teil des Arbeitsentgelts ein und überweist ihn an die gemeinnützige oder mildtätige Einrichtung. Der einbehaltene Entgeltanteil bleibt bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns unberücksichtigt. Im Gegenzug wird keine Spendenbescheinigung ausgestellt. (de)
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  • Arbeitslohnspende (de)
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