Arbeitnehmer, österreichisch auch unselbständig Beschäftigte, schweizerisch Mitarbeitende genannt, sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.Nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG) sind Arbeitnehmer Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird. Die Arbeitnehmer ergänzen sich mit den Selbständigen und den mithelfenden Familienangehörigen zur Anzahl der Erwerbstätigen.

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  • Arbeitnehmer, österreichisch auch unselbständig Beschäftigte, schweizerisch Mitarbeitende genannt, sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.Nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG) sind Arbeitnehmer Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird. Die Arbeitnehmer ergänzen sich mit den Selbständigen und den mithelfenden Familienangehörigen zur Anzahl der Erwerbstätigen. (de)
  • Arbeitnehmer, österreichisch auch unselbständig Beschäftigte, schweizerisch Mitarbeitende genannt, sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.Nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG) sind Arbeitnehmer Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird. Die Arbeitnehmer ergänzen sich mit den Selbständigen und den mithelfenden Familienangehörigen zur Anzahl der Erwerbstätigen. (de)
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  • 978-3-8325-2088-5
  • 978-3-86628-103-5
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  • Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG (de)
  • Berufsbezogene Leistungsmotivation älterer Arbeitnehmer (de)
  • Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG (de)
  • Berufsbezogene Leistungsmotivation älterer Arbeitnehmer (de)
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  • Markus Sprenger
  • Ralf Brinkmann
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  • Berlin
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  • Es konnte mir nicht in den Sinn kommen, in das ‚Kapital‘ den landläufigen Jargon einzuführen, in welchem deutsche Ökonomen sich auszudrücken pflegen, jenes Kauderwelsch, worin z. B. derjenige, der sich für bare Zahlung von andern ihre Arbeit geben läßt, der Arbeitgeber heißt, und Arbeitnehmer derjenige, dessen Arbeit ihm für Lohn abgenommen wird. Auch im Französischen wird travail im gewöhnlichen Leben im Sinn von ‚Beschäftigung‘ gebraucht. Mit Recht aber würden die Franzosen den Ökonomen für verrückt halten, der den Kapitalisten donneur de travail, und den Arbeiter receveur de travail nennen wollte.
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  • Hartung-Gorre
  • Logos Berlin
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  • Arbeitnehmer, österreichisch auch unselbständig Beschäftigte, schweizerisch Mitarbeitende genannt, sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.Nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG) sind Arbeitnehmer Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird. Die Arbeitnehmer ergänzen sich mit den Selbständigen und den mithelfenden Familienangehörigen zur Anzahl der Erwerbstätigen. (de)
  • Arbeitnehmer, österreichisch auch unselbständig Beschäftigte, schweizerisch Mitarbeitende genannt, sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.Nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG) sind Arbeitnehmer Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird. Die Arbeitnehmer ergänzen sich mit den Selbständigen und den mithelfenden Familienangehörigen zur Anzahl der Erwerbstätigen. (de)
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  • Arbeitnehmer (de)
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