Eine apostolische Konstitution (lateinisch Constitutio apostolica) ist in der römisch-katholischen Kirche ein Erlass des Papstes, in dem ein bestimmter Sachverhalt des Kirchenrechts geregelt wird. Dabei leitet sich apostolisch von „päpstlich“, „papal“ ab und constituere von „feststehen machen, aufstellen, einrichten“. Die Bestimmungen einer Konstitution sind päpstliche Gesetze (wie das Motu proprio) und daher verbindlich und verpflichten auf Glaubensgehorsam, sofern ein Glaubensgegenstand gelehrt wird. Sie betreffen oft häufig eine bestimmte Region oder einen bestimmten Personenkreis.

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  • Eine apostolische Konstitution (lateinisch Constitutio apostolica) ist in der römisch-katholischen Kirche ein Erlass des Papstes, in dem ein bestimmter Sachverhalt des Kirchenrechts geregelt wird. Dabei leitet sich apostolisch von „päpstlich“, „papal“ ab und constituere von „feststehen machen, aufstellen, einrichten“. Die Bestimmungen einer Konstitution sind päpstliche Gesetze (wie das Motu proprio) und daher verbindlich und verpflichten auf Glaubensgehorsam, sofern ein Glaubensgegenstand gelehrt wird. Sie betreffen oft häufig eine bestimmte Region oder einen bestimmten Personenkreis. In einer apostolischen Konstitution erhebt der Gesetzgeber in bestimmten Fällen auch den Anspruch auf Unfehlbarkeit, wenn ein Dogma von einem ökumenischen Konzil zusammen mit dem Papst oder vom Papst allein ex cathedra ausdrücklich und unter Hinweis auf die Amtsvollmacht und den Willen, diese anzuwenden, definiert wird. So wurde z. B. die Aufnahme Mariens in den Himmel von Pius XII. mittels der apostolischen Konstitution Munificentissimus Deus als Dogma definiert. Ein Beispiel für eine Konzilsdefinition durch eine apostolische Konstitution ist die Lehre, dass das Bischofsamt die Fülle des Weihesakramentes darstellt und kollegial zusammen mit und unter dem Papst ausgeübt wird. In allen Fällen haben apostolische Konstitutionen gemäß can. 7 ff. CIC stets Gesetzeskraft. Bedeutend sind aus jüngerer Zeit unter anderem die apostolische Konstitution Universi Dominici gregis über die Papstwahl, die apostolische Konstitution Ex corde ecclesiae über die katholischen Universitäten oder die apostolische Konstitution Fidei depositum über den Katechismus. (de)
  • Eine apostolische Konstitution (lateinisch Constitutio apostolica) ist in der römisch-katholischen Kirche ein Erlass des Papstes, in dem ein bestimmter Sachverhalt des Kirchenrechts geregelt wird. Dabei leitet sich apostolisch von „päpstlich“, „papal“ ab und constituere von „feststehen machen, aufstellen, einrichten“. Die Bestimmungen einer Konstitution sind päpstliche Gesetze (wie das Motu proprio) und daher verbindlich und verpflichten auf Glaubensgehorsam, sofern ein Glaubensgegenstand gelehrt wird. Sie betreffen oft häufig eine bestimmte Region oder einen bestimmten Personenkreis. In einer apostolischen Konstitution erhebt der Gesetzgeber in bestimmten Fällen auch den Anspruch auf Unfehlbarkeit, wenn ein Dogma von einem ökumenischen Konzil zusammen mit dem Papst oder vom Papst allein ex cathedra ausdrücklich und unter Hinweis auf die Amtsvollmacht und den Willen, diese anzuwenden, definiert wird. So wurde z. B. die Aufnahme Mariens in den Himmel von Pius XII. mittels der apostolischen Konstitution Munificentissimus Deus als Dogma definiert. Ein Beispiel für eine Konzilsdefinition durch eine apostolische Konstitution ist die Lehre, dass das Bischofsamt die Fülle des Weihesakramentes darstellt und kollegial zusammen mit und unter dem Papst ausgeübt wird. In allen Fällen haben apostolische Konstitutionen gemäß can. 7 ff. CIC stets Gesetzeskraft. Bedeutend sind aus jüngerer Zeit unter anderem die apostolische Konstitution Universi Dominici gregis über die Papstwahl, die apostolische Konstitution Ex corde ecclesiae über die katholischen Universitäten oder die apostolische Konstitution Fidei depositum über den Katechismus. (de)
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  • Eine apostolische Konstitution (lateinisch Constitutio apostolica) ist in der römisch-katholischen Kirche ein Erlass des Papstes, in dem ein bestimmter Sachverhalt des Kirchenrechts geregelt wird. Dabei leitet sich apostolisch von „päpstlich“, „papal“ ab und constituere von „feststehen machen, aufstellen, einrichten“. Die Bestimmungen einer Konstitution sind päpstliche Gesetze (wie das Motu proprio) und daher verbindlich und verpflichten auf Glaubensgehorsam, sofern ein Glaubensgegenstand gelehrt wird. Sie betreffen oft häufig eine bestimmte Region oder einen bestimmten Personenkreis. (de)
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  • Apostolische Konstitution (de)
  • Apostolische Konstitution (de)
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