Das Anwartschaftsrecht ist eine Vorstufe zum Erwerb eines Rechts (z. B. dem Eigentum an einer Sache), die entsteht, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass der Veräußerer die Rechtsposition des Erwerbers nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zerstören kann. Es ist gesetzlich nicht definiert.

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  • Das Anwartschaftsrecht ist eine Vorstufe zum Erwerb eines Rechts (z. B. dem Eigentum an einer Sache), die entsteht, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass der Veräußerer die Rechtsposition des Erwerbers nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zerstören kann. Es ist gesetzlich nicht definiert. (de)
  • Das Anwartschaftsrecht ist eine Vorstufe zum Erwerb eines Rechts (z. B. dem Eigentum an einer Sache), die entsteht, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass der Veräußerer die Rechtsposition des Erwerbers nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zerstören kann. Es ist gesetzlich nicht definiert. (de)
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  • 978-3-406-54479-8
  • 3-406-09824-X
  • 978-3-16-150151-7
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  • Sachenrecht (de)
  • Lehrbuch des Schuldrechts (de)
  • Dingliche Anwartschaften (de)
  • Immaterialgüterrechtliche Anwartschaftsrechte (de)
  • Das Anwartschaftsrecht bei bedingter Übereignung – bloßes Sprachkürzel oder selbstständiges absolutes Recht? (de)
  • Sachenrecht (de)
  • Lehrbuch des Schuldrechts (de)
  • Dingliche Anwartschaften (de)
  • Immaterialgüterrechtliche Anwartschaftsrechte (de)
  • Das Anwartschaftsrecht bei bedingter Übereignung – bloßes Sprachkürzel oder selbstständiges absolutes Recht? (de)
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  • Franz Hofmann
  • Fritz Baur, Jürgen F. Baur, Rolf Stürner
  • Jochen Lux
  • Karl Larenz
  • Ludwig Raiser
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  • Band II, Halbband 1: Besonderer Teil
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  • 1986 (xsd:integer)
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  • § 43 II. c.
  • § 59 B. IV. 1. und 5. a.
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  • Berlin
  • München
  • Tübingen
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  • Juristische Ausbildung
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  • Mohr Siebeck
  • Verlag Walter de Gruyter
  • Verlag C.H. Beck
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  • 145 ff.
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  • Das Anwartschaftsrecht ist eine Vorstufe zum Erwerb eines Rechts (z. B. dem Eigentum an einer Sache), die entsteht, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass der Veräußerer die Rechtsposition des Erwerbers nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zerstören kann. Es ist gesetzlich nicht definiert. (de)
  • Das Anwartschaftsrecht ist eine Vorstufe zum Erwerb eines Rechts (z. B. dem Eigentum an einer Sache), die entsteht, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass der Veräußerer die Rechtsposition des Erwerbers nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zerstören kann. Es ist gesetzlich nicht definiert. (de)
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  • Anwartschaftsrecht (de)
  • Anwartschaftsrecht (de)
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