Ansbach-Bayreuth ist die zusammenfassende Kurzbezeichnung für ein ehemaliges preußisches Verwaltungsgebiet, das von 1792 bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 existierte. Es bestand aus den bis 1791/1792 selbstständigen Territorien des Fürstentums Ansbach und des Fürstentums Bayreuth, die aber bereits seit 1769 in Personalunion vom letzten fränkisch-hohenzollernschen Markgrafen regiert worden waren. Obwohl diese beiden Gebiete nach der Übernahme durch Preußen staatsrechtlich formal eigenständig weiterexistierten, wurden sie dennoch zentral von einer preußischen Provinzverwaltung mit Sitz in Ansbach verwaltet.

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  • Ansbach-Bayreuth ist die zusammenfassende Kurzbezeichnung für ein ehemaliges preußisches Verwaltungsgebiet, das von 1792 bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 existierte. Es bestand aus den bis 1791/1792 selbstständigen Territorien des Fürstentums Ansbach und des Fürstentums Bayreuth, die aber bereits seit 1769 in Personalunion vom letzten fränkisch-hohenzollernschen Markgrafen regiert worden waren. Obwohl diese beiden Gebiete nach der Übernahme durch Preußen staatsrechtlich formal eigenständig weiterexistierten, wurden sie dennoch zentral von einer preußischen Provinzverwaltung mit Sitz in Ansbach verwaltet. (de)
  • Ansbach-Bayreuth ist die zusammenfassende Kurzbezeichnung für ein ehemaliges preußisches Verwaltungsgebiet, das von 1792 bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 existierte. Es bestand aus den bis 1791/1792 selbstständigen Territorien des Fürstentums Ansbach und des Fürstentums Bayreuth, die aber bereits seit 1769 in Personalunion vom letzten fränkisch-hohenzollernschen Markgrafen regiert worden waren. Obwohl diese beiden Gebiete nach der Übernahme durch Preußen staatsrechtlich formal eigenständig weiterexistierten, wurden sie dennoch zentral von einer preußischen Provinzverwaltung mit Sitz in Ansbach verwaltet. (de)
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  • Ansbach-Bayreuth ist die zusammenfassende Kurzbezeichnung für ein ehemaliges preußisches Verwaltungsgebiet, das von 1792 bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 existierte. Es bestand aus den bis 1791/1792 selbstständigen Territorien des Fürstentums Ansbach und des Fürstentums Bayreuth, die aber bereits seit 1769 in Personalunion vom letzten fränkisch-hohenzollernschen Markgrafen regiert worden waren. Obwohl diese beiden Gebiete nach der Übernahme durch Preußen staatsrechtlich formal eigenständig weiterexistierten, wurden sie dennoch zentral von einer preußischen Provinzverwaltung mit Sitz in Ansbach verwaltet. (de)
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  • Ansbach-Bayreuth (de)
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