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- Die Amtsverfassung im Herzogtum Westfalen war ein entscheidendes Instrument der Erzbischöfe von Köln zum Aufbau und zur Absicherung ihrer Landesherrschaft im Herzogtum Westfalen. Die Anfänge lassen sich bis in die 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts zurückverfolgen. Diese Institution bestand bis zur Übernahme des Herzogtums Westfalen durch Preußen und bis zur Bildung von Landkreisen nach 1815. Die Vereinigung von wirtschaftlichen und militärischen Aufgaben in der Person des Amtmannes markiert den Beginn der Amtsverfassung. Äußerlich sichtbares Zeichen ist die Aufteilung des Herzogtums Westfalens in viele Ämter, die für sich betrachtet ebenfalls eigene, kleine Territorien bildeten. (de)
- Die Amtsverfassung im Herzogtum Westfalen war ein entscheidendes Instrument der Erzbischöfe von Köln zum Aufbau und zur Absicherung ihrer Landesherrschaft im Herzogtum Westfalen. Die Anfänge lassen sich bis in die 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts zurückverfolgen. Diese Institution bestand bis zur Übernahme des Herzogtums Westfalen durch Preußen und bis zur Bildung von Landkreisen nach 1815. Die Vereinigung von wirtschaftlichen und militärischen Aufgaben in der Person des Amtmannes markiert den Beginn der Amtsverfassung. Äußerlich sichtbares Zeichen ist die Aufteilung des Herzogtums Westfalens in viele Ämter, die für sich betrachtet ebenfalls eigene, kleine Territorien bildeten. (de)
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- Die Amtsverfassung im Herzogtum Westfalen war ein entscheidendes Instrument der Erzbischöfe von Köln zum Aufbau und zur Absicherung ihrer Landesherrschaft im Herzogtum Westfalen. Die Anfänge lassen sich bis in die 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts zurückverfolgen. Diese Institution bestand bis zur Übernahme des Herzogtums Westfalen durch Preußen und bis zur Bildung von Landkreisen nach 1815. Die Vereinigung von wirtschaftlichen und militärischen Aufgaben in der Person des Amtmannes markiert den Beginn der Amtsverfassung. Äußerlich sichtbares Zeichen ist die Aufteilung des Herzogtums Westfalens in viele Ämter, die für sich betrachtet ebenfalls eigene, kleine Territorien bildeten. (de)
- Die Amtsverfassung im Herzogtum Westfalen war ein entscheidendes Instrument der Erzbischöfe von Köln zum Aufbau und zur Absicherung ihrer Landesherrschaft im Herzogtum Westfalen. Die Anfänge lassen sich bis in die 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts zurückverfolgen. Diese Institution bestand bis zur Übernahme des Herzogtums Westfalen durch Preußen und bis zur Bildung von Landkreisen nach 1815. Die Vereinigung von wirtschaftlichen und militärischen Aufgaben in der Person des Amtmannes markiert den Beginn der Amtsverfassung. Äußerlich sichtbares Zeichen ist die Aufteilung des Herzogtums Westfalens in viele Ämter, die für sich betrachtet ebenfalls eigene, kleine Territorien bildeten. (de)
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- Amtsverfassung im Herzogtum Westfalen (de)
- Amtsverfassung im Herzogtum Westfalen (de)
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