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- Der Amtstierarzt ist ein Tierarzt, der bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt mit den Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens (Tierschutz und Bekämpfung von Tierseuchen) und der Lebensmittelüberwachung betraut worden ist. Voraussetzung sind ein Studium der Veterinärmedizin, die Approbation als Tierarzt und die staatliche Prüfung für den höheren Veterinärdienst („Zweites Staatsexamen“), im Regelfall auch eine Promotion. Der Amtstierarzt nimmt in der Regel eine leitende Stellung im Veterinäramt, einem Amt der Kommunalverwaltung, ein. Er kann bestimmte Aufgaben an andere angestellte oder auch freiberuflich tätige Tierärzte übertragen, diese fungieren dann als amtlicher Tierarzt. (de)
- Der Amtstierarzt ist ein Tierarzt, der bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt mit den Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens (Tierschutz und Bekämpfung von Tierseuchen) und der Lebensmittelüberwachung betraut worden ist. Voraussetzung sind ein Studium der Veterinärmedizin, die Approbation als Tierarzt und die staatliche Prüfung für den höheren Veterinärdienst („Zweites Staatsexamen“), im Regelfall auch eine Promotion. Der Amtstierarzt nimmt in der Regel eine leitende Stellung im Veterinäramt, einem Amt der Kommunalverwaltung, ein. Er kann bestimmte Aufgaben an andere angestellte oder auch freiberuflich tätige Tierärzte übertragen, diese fungieren dann als amtlicher Tierarzt. (de)
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- Der Amtstierarzt ist ein Tierarzt, der bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt mit den Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens (Tierschutz und Bekämpfung von Tierseuchen) und der Lebensmittelüberwachung betraut worden ist. Voraussetzung sind ein Studium der Veterinärmedizin, die Approbation als Tierarzt und die staatliche Prüfung für den höheren Veterinärdienst („Zweites Staatsexamen“), im Regelfall auch eine Promotion. Der Amtstierarzt nimmt in der Regel eine leitende Stellung im Veterinäramt, einem Amt der Kommunalverwaltung, ein. Er kann bestimmte Aufgaben an andere angestellte oder auch freiberuflich tätige Tierärzte übertragen, diese fungieren dann als amtlicher Tierarzt. (de)
- Der Amtstierarzt ist ein Tierarzt, der bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt mit den Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens (Tierschutz und Bekämpfung von Tierseuchen) und der Lebensmittelüberwachung betraut worden ist. Voraussetzung sind ein Studium der Veterinärmedizin, die Approbation als Tierarzt und die staatliche Prüfung für den höheren Veterinärdienst („Zweites Staatsexamen“), im Regelfall auch eine Promotion. Der Amtstierarzt nimmt in der Regel eine leitende Stellung im Veterinäramt, einem Amt der Kommunalverwaltung, ein. Er kann bestimmte Aufgaben an andere angestellte oder auch freiberuflich tätige Tierärzte übertragen, diese fungieren dann als amtlicher Tierarzt. (de)
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- Amtstierarzt (de)
- Amtstierarzt (de)
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