Das Amt Blankenstein (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen) war nahezu identisch mit dem 1237 erstmals genannten Gerichtsbezirk Gladenbach, der wiederum auf einen Hundertschaftsbezirk (Zentgericht) zurückgeht.

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  • Das Amt Blankenstein (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen) war nahezu identisch mit dem 1237 erstmals genannten Gerichtsbezirk Gladenbach, der wiederum auf einen Hundertschaftsbezirk (Zentgericht) zurückgeht. Erst seit den 1380er-Jahren wird in Urkunden von einem Amt Blankenstein berichtet. Die Erhebung zum Amt muss in dieser Zeit erfolgt sein, denn als Johannes von Weitershausen 1398 als Verwalter bestellt wurde, nennt die Urkunde ihn bereits Amtmann. Bis in die 1370er-Jahre war der Gerichtsbezirk Gladenbach noch kein Amt. Der Verwaltungsbezirk war dem Obergericht in Marburg unterstellt und wurde von dort mitverwaltet. Die in Gladenbach von da an eingerichtete Amtsverwaltung, erhielt ihren Namen von der Burg Blankenstein bei Gladenbach. Sie war Sitz des Amtmannes. Der Amts-/Gerichtsbezirk unterteilte sich in „Obergericht“ mit dem Vorort Hartenrod und „Untergericht“ mit dem Vorort Gladenbach. Etwa zeitgleich mit der Teilung des Verwaltungsbezirkes erfolgte auch die Ausgliederung des Kirchspiels Hartenrod (ca. Mitte des 14. Jh., 1367 starb Peter von Buchenau als Pfarrer in Hartenrod), das zuvor zu Gladenbach gehörte. Nach einem Verzeichnis aller Hausbesitzer im Gericht/Amt Gladenbach, der um das Jahr 1400 erstellt wurde, gehörten nahezu alle Orte dazu, die heute zu den beiden Großgemeinden Bad Endbach und Gladenbach gehören. Im Einzelnen werden genannt: Ammenhausen (b. Gladenbach), Bellnhausen, Bottenhorn, Dernbach (unterstand als Adelssitz derer von Dernbach mit der Burg Neu-Dernbach nicht dem Gericht in Gladenbach), Diedenshausen, Endbach, Erdhausen, Friebertshausen, Frohnhausen, Gladenbach, Günterod (gehörte von 1354 bis 1443 den Herren v. Dernbach), Hartenrod, Hülshof, Kehlnbach, Krumbach, Mornshausen an der Salzböde, Rachelshausen, Römershausen, Rüchenbach, Runzhausen, Schlierbach, Sinkershausen, Weidenhausen und Wommelshausen. Zusätzlich bestand noch ein Justiz-Unteramt mit dem Grund Breidenbach, das sich in gerichtlichen Dingen an das Oberamt Gladenbach wenden musste. Der Breidenbacher Grund, wie er auch genannt wurde, umfasste die Orte Breidenbach, Achenbach, Breidenstein, Frechenhausen, Gönnern, Kleingladenbach, Lixfeld, Niederdieten, Niederhörlen, Niedereisenhausen, Oberdieten, Oberhörlen, Obereisenhausen, Quotshausen, Roth, Simmersbach, Steinperf, Wallau mit dem Hof Bellinghausen sowie Weifenbach. (de)
  • Das Amt Blankenstein (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen) war nahezu identisch mit dem 1237 erstmals genannten Gerichtsbezirk Gladenbach, der wiederum auf einen Hundertschaftsbezirk (Zentgericht) zurückgeht. Erst seit den 1380er-Jahren wird in Urkunden von einem Amt Blankenstein berichtet. Die Erhebung zum Amt muss in dieser Zeit erfolgt sein, denn als Johannes von Weitershausen 1398 als Verwalter bestellt wurde, nennt die Urkunde ihn bereits Amtmann. Bis in die 1370er-Jahre war der Gerichtsbezirk Gladenbach noch kein Amt. Der Verwaltungsbezirk war dem Obergericht in Marburg unterstellt und wurde von dort mitverwaltet. Die in Gladenbach von da an eingerichtete Amtsverwaltung, erhielt ihren Namen von der Burg Blankenstein bei Gladenbach. Sie war Sitz des Amtmannes. Der Amts-/Gerichtsbezirk unterteilte sich in „Obergericht“ mit dem Vorort Hartenrod und „Untergericht“ mit dem Vorort Gladenbach. Etwa zeitgleich mit der Teilung des Verwaltungsbezirkes erfolgte auch die Ausgliederung des Kirchspiels Hartenrod (ca. Mitte des 14. Jh., 1367 starb Peter von Buchenau als Pfarrer in Hartenrod), das zuvor zu Gladenbach gehörte. Nach einem Verzeichnis aller Hausbesitzer im Gericht/Amt Gladenbach, der um das Jahr 1400 erstellt wurde, gehörten nahezu alle Orte dazu, die heute zu den beiden Großgemeinden Bad Endbach und Gladenbach gehören. Im Einzelnen werden genannt: Ammenhausen (b. Gladenbach), Bellnhausen, Bottenhorn, Dernbach (unterstand als Adelssitz derer von Dernbach mit der Burg Neu-Dernbach nicht dem Gericht in Gladenbach), Diedenshausen, Endbach, Erdhausen, Friebertshausen, Frohnhausen, Gladenbach, Günterod (gehörte von 1354 bis 1443 den Herren v. Dernbach), Hartenrod, Hülshof, Kehlnbach, Krumbach, Mornshausen an der Salzböde, Rachelshausen, Römershausen, Rüchenbach, Runzhausen, Schlierbach, Sinkershausen, Weidenhausen und Wommelshausen. Zusätzlich bestand noch ein Justiz-Unteramt mit dem Grund Breidenbach, das sich in gerichtlichen Dingen an das Oberamt Gladenbach wenden musste. Der Breidenbacher Grund, wie er auch genannt wurde, umfasste die Orte Breidenbach, Achenbach, Breidenstein, Frechenhausen, Gönnern, Kleingladenbach, Lixfeld, Niederdieten, Niederhörlen, Niedereisenhausen, Oberdieten, Oberhörlen, Obereisenhausen, Quotshausen, Roth, Simmersbach, Steinperf, Wallau mit dem Hof Bellinghausen sowie Weifenbach. (de)
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