Das Amt Allendorf war eine territoriale Verwaltungseinheit der Landgrafschaft Hessen, ab 1567 der Landgrafschaft Hessen-Kassel und ab 1803 des Kurfürstentums Hessen.Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Kurfürstentums Hessen im Jahr 1821 und der damit verbundenen Auflösung bildete es als Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.

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  • Das Amt Allendorf war eine territoriale Verwaltungseinheit der Landgrafschaft Hessen, ab 1567 der Landgrafschaft Hessen-Kassel und ab 1803 des Kurfürstentums Hessen.Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Kurfürstentums Hessen im Jahr 1821 und der damit verbundenen Auflösung bildete es als Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge. (de)
  • Das Amt Allendorf war eine territoriale Verwaltungseinheit der Landgrafschaft Hessen, ab 1567 der Landgrafschaft Hessen-Kassel und ab 1803 des Kurfürstentums Hessen.Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Kurfürstentums Hessen im Jahr 1821 und der damit verbundenen Auflösung bildete es als Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge. (de)
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  • Das Amt Allendorf war eine territoriale Verwaltungseinheit der Landgrafschaft Hessen, ab 1567 der Landgrafschaft Hessen-Kassel und ab 1803 des Kurfürstentums Hessen.Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Kurfürstentums Hessen im Jahr 1821 und der damit verbundenen Auflösung bildete es als Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge. (de)
  • Das Amt Allendorf war eine territoriale Verwaltungseinheit der Landgrafschaft Hessen, ab 1567 der Landgrafschaft Hessen-Kassel und ab 1803 des Kurfürstentums Hessen.Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Kurfürstentums Hessen im Jahr 1821 und der damit verbundenen Auflösung bildete es als Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge. (de)
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  • Amt Allendorf (de)
  • Amt Allendorf (de)
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