Am 10. Dezember 1817 wurde im Großherzogtum Hessen ein neues Maß- und Gewichtssystem gesetzlich beschlossen und 1821 eingeführt. Die bisherigen Einheiten (Fuß, Maß, Malter und Pfund) wurden dem französischen metrischen System angepasst. Daher sind die Umrechnungsfaktoren exakt. Das Medizinalgewicht – es galt das sogenannte Nürnberger Gewicht – sollte entsprechend einem Gesetz vom Mai 1829 bis auf weiteres gültig bleiben, obwohl man den Mangel an Einheitlichkeit beklagte.

Property Value
dbo:abstract
  • Am 10. Dezember 1817 wurde im Großherzogtum Hessen ein neues Maß- und Gewichtssystem gesetzlich beschlossen und 1821 eingeführt. Die bisherigen Einheiten (Fuß, Maß, Malter und Pfund) wurden dem französischen metrischen System angepasst. Daher sind die Umrechnungsfaktoren exakt. Das Medizinalgewicht – es galt das sogenannte Nürnberger Gewicht – sollte entsprechend einem Gesetz vom Mai 1829 bis auf weiteres gültig bleiben, obwohl man den Mangel an Einheitlichkeit beklagte. (de)
  • Am 10. Dezember 1817 wurde im Großherzogtum Hessen ein neues Maß- und Gewichtssystem gesetzlich beschlossen und 1821 eingeführt. Die bisherigen Einheiten (Fuß, Maß, Malter und Pfund) wurden dem französischen metrischen System angepasst. Daher sind die Umrechnungsfaktoren exakt. Das Medizinalgewicht – es galt das sogenannte Nürnberger Gewicht – sollte entsprechend einem Gesetz vom Mai 1829 bis auf weiteres gültig bleiben, obwohl man den Mangel an Einheitlichkeit beklagte. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 281021 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 156160467 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Am 10. Dezember 1817 wurde im Großherzogtum Hessen ein neues Maß- und Gewichtssystem gesetzlich beschlossen und 1821 eingeführt. Die bisherigen Einheiten (Fuß, Maß, Malter und Pfund) wurden dem französischen metrischen System angepasst. Daher sind die Umrechnungsfaktoren exakt. Das Medizinalgewicht – es galt das sogenannte Nürnberger Gewicht – sollte entsprechend einem Gesetz vom Mai 1829 bis auf weiteres gültig bleiben, obwohl man den Mangel an Einheitlichkeit beklagte. (de)
  • Am 10. Dezember 1817 wurde im Großherzogtum Hessen ein neues Maß- und Gewichtssystem gesetzlich beschlossen und 1821 eingeführt. Die bisherigen Einheiten (Fuß, Maß, Malter und Pfund) wurden dem französischen metrischen System angepasst. Daher sind die Umrechnungsfaktoren exakt. Das Medizinalgewicht – es galt das sogenannte Nürnberger Gewicht – sollte entsprechend einem Gesetz vom Mai 1829 bis auf weiteres gültig bleiben, obwohl man den Mangel an Einheitlichkeit beklagte. (de)
rdfs:label
  • Alte Maße und Gewichte (Hessen) (de)
  • Alte Maße und Gewichte (Hessen) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of