Der Name Alpen-Initiative (rätoromanisch Iniziativa da las Alps) bezeichnet einen Schweizer Verein, der sich für den Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr einsetzt. Die von ihm lancierte «Eidgenössische Volksinitiative zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr» (umgangssprachlich: «Alpen-Initiative») wurde am 20. Februar 1994 durch Volk und Stände angenommen (siehe auch Volksinitiativen in der Schweiz).

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  • Der Name Alpen-Initiative (rätoromanisch Iniziativa da las Alps) bezeichnet einen Schweizer Verein, der sich für den Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr einsetzt. Die von ihm lancierte «Eidgenössische Volksinitiative zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr» (umgangssprachlich: «Alpen-Initiative») wurde am 20. Februar 1994 durch Volk und Stände angenommen (siehe auch Volksinitiativen in der Schweiz). Der Verein hat seinen Ursprung Ende der 1980er-Jahre: Umweltschützer aus den Schweizer Bergregionen lancierten im Mai 1989 eine Volksinitiative, um den Alpenraum vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs zu schützen. Im Mai 1990 waren die benötigten 100'000 Unterschriften gesammelt, und am 20. Februar 1994 wurde die Vorlage – mit ablehnenden Abstimmungsempfehlungen von Regierung und Parlament – dem Schweizer Volk vorgelegt. Der für das Verkehrsdepartement zuständige Bundesrat Adolf Ogi warnte eindringlich vor der seines Erachtens nicht umsetzbaren Vorlage. Dennoch stimmten 52 Prozent der Schweizer Wahlberechtigten und eine deutliche Kantonsmehrheit diesem ersten Volksbegehren aus dem Alpenraum zu. Seither ist der Alpenschutz Bestandteil der Schweizerischen Bundesverfassung. Der Alpenraum soll durch zwei Massnahmen vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs geschützt werden: Die Verlagerung des Transitgüterverkehrs von der Strasse auf die Schiene und den Verzicht auf einen Ausbau der Kapazität der Transitstrassen. Die Alpen-Initiative hat damit eine neue Ausgangslage für die bereits von Bundesrat Ogi angestossene Verlagerungspolitik der Schweiz geschaffen. Laut Verfassung hätten nun Parlament und Regierung den vom Volk erteilten Verfassungsauftrag umsetzen sollen. So wurde 1999 das Verlagerungsgesetz für die Verlagerung von Gütern von der Strasse auf die Schiene verabschiedet. Im Dezember 2008 hat das Eidgenössische Parlament ein Nachfolgegesetz, das so genannte Güterverkehrsverlagerungsgesetz, verabschiedet. Darin wird unter anderem festgelegt, dass im Jahr 2011 nur noch 1 Million Lastwagen die Schweizer Alpen durchqueren dürfen und dass es 2017/2018 (nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels) nur noch 650'000 sein dürfen. Hätten Bundesrat und Parlament die vom Volk angenommene Alpen-Initiative in ihrem ursprünglichen Sinn umgesetzt, hätte dieses Ziel bis im Jahre 2004 umgesetzt sein sollen. Als „Urheber“ des Alpenschutzartikels wacht der Verein Alpen-Initiative über dessen Umsetzung. Angesichts des Vollzugsnotstands fordert er, dass eine Alpentransitbörse eingeführt wird. Sie ist ein marktwirtschaftliches Instrument, um den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Eine Alpentransitbörse vom Typ cap-and-trade limitiert die alpenquerenden Lastwagen-Fahrten durch die Ausgabe von Transitrechten. Die ausgegebenen Transitrechte können auf dem Markt gehandelt werden. Wie bei anderen beschränkten Gütern bestimmt die Nachfrage den Preis. Im Güterverkehrsverlagerungsgesetz ist eine Alpentransitbörse bereits vorgesehen. (de)
  • Der Name Alpen-Initiative (rätoromanisch Iniziativa da las Alps) bezeichnet einen Schweizer Verein, der sich für den Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr einsetzt. Die von ihm lancierte «Eidgenössische Volksinitiative zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr» (umgangssprachlich: «Alpen-Initiative») wurde am 20. Februar 1994 durch Volk und Stände angenommen (siehe auch Volksinitiativen in der Schweiz). Der Verein hat seinen Ursprung Ende der 1980er-Jahre: Umweltschützer aus den Schweizer Bergregionen lancierten im Mai 1989 eine Volksinitiative, um den Alpenraum vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs zu schützen. Im Mai 1990 waren die benötigten 100'000 Unterschriften gesammelt, und am 20. Februar 1994 wurde die Vorlage – mit ablehnenden Abstimmungsempfehlungen von Regierung und Parlament – dem Schweizer Volk vorgelegt. Der für das Verkehrsdepartement zuständige Bundesrat Adolf Ogi warnte eindringlich vor der seines Erachtens nicht umsetzbaren Vorlage. Dennoch stimmten 52 Prozent der Schweizer Wahlberechtigten und eine deutliche Kantonsmehrheit diesem ersten Volksbegehren aus dem Alpenraum zu. Seither ist der Alpenschutz Bestandteil der Schweizerischen Bundesverfassung. Der Alpenraum soll durch zwei Massnahmen vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs geschützt werden: Die Verlagerung des Transitgüterverkehrs von der Strasse auf die Schiene und den Verzicht auf einen Ausbau der Kapazität der Transitstrassen. Die Alpen-Initiative hat damit eine neue Ausgangslage für die bereits von Bundesrat Ogi angestossene Verlagerungspolitik der Schweiz geschaffen. Laut Verfassung hätten nun Parlament und Regierung den vom Volk erteilten Verfassungsauftrag umsetzen sollen. So wurde 1999 das Verlagerungsgesetz für die Verlagerung von Gütern von der Strasse auf die Schiene verabschiedet. Im Dezember 2008 hat das Eidgenössische Parlament ein Nachfolgegesetz, das so genannte Güterverkehrsverlagerungsgesetz, verabschiedet. Darin wird unter anderem festgelegt, dass im Jahr 2011 nur noch 1 Million Lastwagen die Schweizer Alpen durchqueren dürfen und dass es 2017/2018 (nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels) nur noch 650'000 sein dürfen. Hätten Bundesrat und Parlament die vom Volk angenommene Alpen-Initiative in ihrem ursprünglichen Sinn umgesetzt, hätte dieses Ziel bis im Jahre 2004 umgesetzt sein sollen. Als „Urheber“ des Alpenschutzartikels wacht der Verein Alpen-Initiative über dessen Umsetzung. Angesichts des Vollzugsnotstands fordert er, dass eine Alpentransitbörse eingeführt wird. Sie ist ein marktwirtschaftliches Instrument, um den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Eine Alpentransitbörse vom Typ cap-and-trade limitiert die alpenquerenden Lastwagen-Fahrten durch die Ausgabe von Transitrechten. Die ausgegebenen Transitrechte können auf dem Markt gehandelt werden. Wie bei anderen beschränkten Gütern bestimmt die Nachfrage den Preis. Im Güterverkehrsverlagerungsgesetz ist eine Alpentransitbörse bereits vorgesehen. (de)
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  • Der Name Alpen-Initiative (rätoromanisch Iniziativa da las Alps) bezeichnet einen Schweizer Verein, der sich für den Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr einsetzt. Die von ihm lancierte «Eidgenössische Volksinitiative zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr» (umgangssprachlich: «Alpen-Initiative») wurde am 20. Februar 1994 durch Volk und Stände angenommen (siehe auch Volksinitiativen in der Schweiz). (de)
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