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- Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation für den Staat Preußen, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich von Carmer erarbeitet und im Jahre 1794 erlassen wurde. Es war der erste und bis heute einzige neuzeitliche Versuch einer umfassenden und zusammenhängenden Kodifikation des Zivilrechts, des Strafrechts und weiter Teile des öffentlichen Rechts in einem einzigen Gesetzbuch. (de)
- Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation für den Staat Preußen, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich von Carmer erarbeitet und im Jahre 1794 erlassen wurde. Es war der erste und bis heute einzige neuzeitliche Versuch einer umfassenden und zusammenhängenden Kodifikation des Zivilrechts, des Strafrechts und weiter Teile des öffentlichen Rechts in einem einzigen Gesetzbuch. (de)
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- Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation für den Staat Preußen, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich von Carmer erarbeitet und im Jahre 1794 erlassen wurde. Es war der erste und bis heute einzige neuzeitliche Versuch einer umfassenden und zusammenhängenden Kodifikation des Zivilrechts, des Strafrechts und weiter Teile des öffentlichen Rechts in einem einzigen Gesetzbuch. (de)
- Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation für den Staat Preußen, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich von Carmer erarbeitet und im Jahre 1794 erlassen wurde. Es war der erste und bis heute einzige neuzeitliche Versuch einer umfassenden und zusammenhängenden Kodifikation des Zivilrechts, des Strafrechts und weiter Teile des öffentlichen Rechts in einem einzigen Gesetzbuch. (de)
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- Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (de)
- Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (de)
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