Albrecht Schweppe (* 21. Mai 1783 in Nienburg/Weser; † 23. Mai 1829 in Lübeck) war ein deutscher Rechtshistoriker und Instanzrichter des frühen 19. Jahrhunderts. Schweppe studierte ab 1800 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und wurde dort mit seiner Dissertation De querela inofficiosi testamenti 1803 zum Dr. iur. promoviert. Er war zunächst als Privatdozent in Göttingen tätig und erhielt 1805 einen Ruf nach Kiel, wo er 1805 außerplanmäßiger und 1814 ordentlicher Professor wurde. 1818 erhielt er den Ruf, als ordentlicher Professor nach Göttingen zurückzukehren. In Göttingen las er abwechselnd im Winter Rechtsgeschichte und Zivilprozessrecht und im Sommer die Pandekten auf der Grundlage seines 1806 veröffentlichten eigenen Systems.

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  • Albrecht Schweppe (* 21. Mai 1783 in Nienburg/Weser; † 23. Mai 1829 in Lübeck) war ein deutscher Rechtshistoriker und Instanzrichter des frühen 19. Jahrhunderts. Schweppe studierte ab 1800 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und wurde dort mit seiner Dissertation De querela inofficiosi testamenti 1803 zum Dr. iur. promoviert. Er war zunächst als Privatdozent in Göttingen tätig und erhielt 1805 einen Ruf nach Kiel, wo er 1805 außerplanmäßiger und 1814 ordentlicher Professor wurde. 1818 erhielt er den Ruf, als ordentlicher Professor nach Göttingen zurückzukehren. In Göttingen las er abwechselnd im Winter Rechtsgeschichte und Zivilprozessrecht und im Sommer die Pandekten auf der Grundlage seines 1806 veröffentlichten eigenen Systems. 1822 wurde er Richter am Oberappellationsgericht der vier Freien Städte in Lübeck und blieb dort bis zu seinem frühen Tod. (de)
  • Albrecht Schweppe (* 21. Mai 1783 in Nienburg/Weser; † 23. Mai 1829 in Lübeck) war ein deutscher Rechtshistoriker und Instanzrichter des frühen 19. Jahrhunderts. Schweppe studierte ab 1800 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und wurde dort mit seiner Dissertation De querela inofficiosi testamenti 1803 zum Dr. iur. promoviert. Er war zunächst als Privatdozent in Göttingen tätig und erhielt 1805 einen Ruf nach Kiel, wo er 1805 außerplanmäßiger und 1814 ordentlicher Professor wurde. 1818 erhielt er den Ruf, als ordentlicher Professor nach Göttingen zurückzukehren. In Göttingen las er abwechselnd im Winter Rechtsgeschichte und Zivilprozessrecht und im Sommer die Pandekten auf der Grundlage seines 1806 veröffentlichten eigenen Systems. 1822 wurde er Richter am Oberappellationsgericht der vier Freien Städte in Lübeck und blieb dort bis zu seinem frühen Tod. (de)
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  • Albrecht Schweppe (* 21. Mai 1783 in Nienburg/Weser; † 23. Mai 1829 in Lübeck) war ein deutscher Rechtshistoriker und Instanzrichter des frühen 19. Jahrhunderts. Schweppe studierte ab 1800 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und wurde dort mit seiner Dissertation De querela inofficiosi testamenti 1803 zum Dr. iur. promoviert. Er war zunächst als Privatdozent in Göttingen tätig und erhielt 1805 einen Ruf nach Kiel, wo er 1805 außerplanmäßiger und 1814 ordentlicher Professor wurde. 1818 erhielt er den Ruf, als ordentlicher Professor nach Göttingen zurückzukehren. In Göttingen las er abwechselnd im Winter Rechtsgeschichte und Zivilprozessrecht und im Sommer die Pandekten auf der Grundlage seines 1806 veröffentlichten eigenen Systems. (de)
  • Albrecht Schweppe (* 21. Mai 1783 in Nienburg/Weser; † 23. Mai 1829 in Lübeck) war ein deutscher Rechtshistoriker und Instanzrichter des frühen 19. Jahrhunderts. Schweppe studierte ab 1800 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und wurde dort mit seiner Dissertation De querela inofficiosi testamenti 1803 zum Dr. iur. promoviert. Er war zunächst als Privatdozent in Göttingen tätig und erhielt 1805 einen Ruf nach Kiel, wo er 1805 außerplanmäßiger und 1814 ordentlicher Professor wurde. 1818 erhielt er den Ruf, als ordentlicher Professor nach Göttingen zurückzukehren. In Göttingen las er abwechselnd im Winter Rechtsgeschichte und Zivilprozessrecht und im Sommer die Pandekten auf der Grundlage seines 1806 veröffentlichten eigenen Systems. (de)
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