Die Aktiebolag (AB) ist die schwedische Form der Aktiengesellschaft und die einzige Rechtsform für eine Kapitalgesellschaft in Schweden. Für die Gründung einer privaten Aktiebolag ist ein Mindestkapital von 50.000 Schwedischen Kronen (rund 5.400 Euro) und für die Gründung einer Publikumsaktiengesellschaft von 500.000 Schwedischen Kronen (rund 54.000 Euro) notwendig. Organe der schwedischen Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung (Bolagsstämma) und der Vorstand (Styrelse).

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  • Die Aktiebolag (AB) ist die schwedische Form der Aktiengesellschaft und die einzige Rechtsform für eine Kapitalgesellschaft in Schweden. Für die Gründung einer privaten Aktiebolag ist ein Mindestkapital von 50.000 Schwedischen Kronen (rund 5.400 Euro) und für die Gründung einer Publikumsaktiengesellschaft von 500.000 Schwedischen Kronen (rund 54.000 Euro) notwendig. Organe der schwedischen Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung (Bolagsstämma) und der Vorstand (Styrelse). Die Aktiebolag wird auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen genutzt, da das schwedische Recht für das Inland eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht kennt. (de)
  • Die Aktiebolag (AB) ist die schwedische Form der Aktiengesellschaft und die einzige Rechtsform für eine Kapitalgesellschaft in Schweden. Für die Gründung einer privaten Aktiebolag ist ein Mindestkapital von 50.000 Schwedischen Kronen (rund 5.400 Euro) und für die Gründung einer Publikumsaktiengesellschaft von 500.000 Schwedischen Kronen (rund 54.000 Euro) notwendig. Organe der schwedischen Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung (Bolagsstämma) und der Vorstand (Styrelse). Die Aktiebolag wird auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen genutzt, da das schwedische Recht für das Inland eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht kennt. (de)
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  • Die Aktiebolag (AB) ist die schwedische Form der Aktiengesellschaft und die einzige Rechtsform für eine Kapitalgesellschaft in Schweden. Für die Gründung einer privaten Aktiebolag ist ein Mindestkapital von 50.000 Schwedischen Kronen (rund 5.400 Euro) und für die Gründung einer Publikumsaktiengesellschaft von 500.000 Schwedischen Kronen (rund 54.000 Euro) notwendig. Organe der schwedischen Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung (Bolagsstämma) und der Vorstand (Styrelse). (de)
  • Die Aktiebolag (AB) ist die schwedische Form der Aktiengesellschaft und die einzige Rechtsform für eine Kapitalgesellschaft in Schweden. Für die Gründung einer privaten Aktiebolag ist ein Mindestkapital von 50.000 Schwedischen Kronen (rund 5.400 Euro) und für die Gründung einer Publikumsaktiengesellschaft von 500.000 Schwedischen Kronen (rund 54.000 Euro) notwendig. Organe der schwedischen Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung (Bolagsstämma) und der Vorstand (Styrelse). (de)
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