Akteneinsicht umfasst in Deutschland die Einsicht in Akten an ihrem Aufbewahrungsort bei Gericht oder einer Behörde, die Mitnahme (z. B. in eigene Geschäftsräume oder in die eigene Wohnung) und die Anfertigung von Ablichtungen und Abschriften aus den Akten. Bei Mitnahme oder Versendung fertigt die Ausgabestelle ein Retent der Akte, um den Verbleib zu dokumentieren.

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  • Akteneinsicht umfasst in Deutschland die Einsicht in Akten an ihrem Aufbewahrungsort bei Gericht oder einer Behörde, die Mitnahme (z. B. in eigene Geschäftsräume oder in die eigene Wohnung) und die Anfertigung von Ablichtungen und Abschriften aus den Akten. Bei Mitnahme oder Versendung fertigt die Ausgabestelle ein Retent der Akte, um den Verbleib zu dokumentieren. Das Recht auf Akteneinsicht in Akten eines öffentlichen Verfahrens (z. B. Strafverfahren, Gerichtsprozess) ergibt sich unmittelbar aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör und aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Ihm stehen insoweit entgegen: 1. * der Schutz von Daten anderer Beteiligter und 2. * das ermittlungstaktische Interesse von Ermittlungsbehörden, dass der Beschuldigte nicht weiß, was ihm zur Last gelegt wird, sodass er seiner Strafverfolgung weniger entgegenwirken kann. (de)
  • Akteneinsicht umfasst in Deutschland die Einsicht in Akten an ihrem Aufbewahrungsort bei Gericht oder einer Behörde, die Mitnahme (z. B. in eigene Geschäftsräume oder in die eigene Wohnung) und die Anfertigung von Ablichtungen und Abschriften aus den Akten. Bei Mitnahme oder Versendung fertigt die Ausgabestelle ein Retent der Akte, um den Verbleib zu dokumentieren. Das Recht auf Akteneinsicht in Akten eines öffentlichen Verfahrens (z. B. Strafverfahren, Gerichtsprozess) ergibt sich unmittelbar aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör und aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Ihm stehen insoweit entgegen: 1. * der Schutz von Daten anderer Beteiligter und 2. * das ermittlungstaktische Interesse von Ermittlungsbehörden, dass der Beschuldigte nicht weiß, was ihm zur Last gelegt wird, sodass er seiner Strafverfolgung weniger entgegenwirken kann. (de)
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  • Akteneinsicht umfasst in Deutschland die Einsicht in Akten an ihrem Aufbewahrungsort bei Gericht oder einer Behörde, die Mitnahme (z. B. in eigene Geschäftsräume oder in die eigene Wohnung) und die Anfertigung von Ablichtungen und Abschriften aus den Akten. Bei Mitnahme oder Versendung fertigt die Ausgabestelle ein Retent der Akte, um den Verbleib zu dokumentieren. (de)
  • Akteneinsicht umfasst in Deutschland die Einsicht in Akten an ihrem Aufbewahrungsort bei Gericht oder einer Behörde, die Mitnahme (z. B. in eigene Geschäftsräume oder in die eigene Wohnung) und die Anfertigung von Ablichtungen und Abschriften aus den Akten. Bei Mitnahme oder Versendung fertigt die Ausgabestelle ein Retent der Akte, um den Verbleib zu dokumentieren. (de)
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  • Akteneinsicht (de)
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