Advokat (lateinisch advocatus ‚der Herbeigerufene‘) ist eine Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, die heute in Österreich und Deutschland veraltet ist, nur noch bildungs- oder aber umgangssprachlich und/oder mit abschätziger Bedeutung (Winkeladvokat) verwendet wird, im schweizerischen Rechtsraum aber die gleiche Bedeutung wie Rechtsanwalt hat. Im übertragenen Sinn wird auch ein Fürsprecher einer Sache damit bezeichnet.

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  • Advokat (lateinisch advocatus ‚der Herbeigerufene‘) ist eine Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, die heute in Österreich und Deutschland veraltet ist, nur noch bildungs- oder aber umgangssprachlich und/oder mit abschätziger Bedeutung (Winkeladvokat) verwendet wird, im schweizerischen Rechtsraum aber die gleiche Bedeutung wie Rechtsanwalt hat. Im übertragenen Sinn wird auch ein Fürsprecher einer Sache damit bezeichnet. (de)
  • Advokat (lateinisch advocatus ‚der Herbeigerufene‘) ist eine Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, die heute in Österreich und Deutschland veraltet ist, nur noch bildungs- oder aber umgangssprachlich und/oder mit abschätziger Bedeutung (Winkeladvokat) verwendet wird, im schweizerischen Rechtsraum aber die gleiche Bedeutung wie Rechtsanwalt hat. Im übertragenen Sinn wird auch ein Fürsprecher einer Sache damit bezeichnet. (de)
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  • Advokat (lateinisch advocatus ‚der Herbeigerufene‘) ist eine Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, die heute in Österreich und Deutschland veraltet ist, nur noch bildungs- oder aber umgangssprachlich und/oder mit abschätziger Bedeutung (Winkeladvokat) verwendet wird, im schweizerischen Rechtsraum aber die gleiche Bedeutung wie Rechtsanwalt hat. Im übertragenen Sinn wird auch ein Fürsprecher einer Sache damit bezeichnet. (de)
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