Adolf Hitler war Ehrenbürger zahlreicher deutscher und österreichischer Städte und Gemeinden. Eine Ehrenbürgerschaft wird üblicherweise auf Lebenszeit verliehen, wenngleich etliche Gemeinden historische Ehrenbürgerlisten führen. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung aber nicht für Hitler galt. Viele Städte haben Hitler die Ehrenbürgerwürde ausdrücklich postum entzogen. Vereinzelte Städte haben mit der Begründung, dass die Ehrenbürgerschaft ohnehin mit dem Tod erloschen sei, keine formelle Aberkennung vorgenommen. Konflikte um diese Frage ziehen sich bis in die jüngste Zeit.