Als Adelsgesellschaften werden durch Eid besiegelte genossenschaftliche Zusammenschlüsse von Adeligen bezeichnet, die sich im Heiligen Römischen Reich während des Übergangs vom Mittelalter zur frühen Neuzeit entwickelten. Die Adelsgesellschaften formten die gemeinsame Identität, aus der sich im 16. Jahrhundert die konstituierte Reichsritterschaft bilden konnte. Diese konnte auf die von den Adelsgesellschaften geschaffene Infrastruktur zurückgreifen.

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  • Als Adelsgesellschaften werden durch Eid besiegelte genossenschaftliche Zusammenschlüsse von Adeligen bezeichnet, die sich im Heiligen Römischen Reich während des Übergangs vom Mittelalter zur frühen Neuzeit entwickelten. Die Adelsgesellschaften gaben sich in der Regel gemeinsame Statuten, in denen ihr Innen- und Außenverhältnis geregelt wurde. Streitigkeiten wurden schiedsgerichtlich beigelegt. Die „Gesellen“ bekräftigten ihre Gemeinschaft durch eine gemeinsame Festkultur, die vom gemeinsamen Mahl bis zur Ausrichtung aufwendiger Turniere reichen konnte. Gemeinsame Abzeichen oder das Tragen einer einheitlichen Kleidung bei ihren regelmäßigen Zusammenkünften trugen zur Schaffung einer adeligen Identität und der Abgrenzung nach außen bei. Die Selbstbezeichnung, welche die Gesellen für diese Art der Gemeinschaft fanden, war „Ritterschaft“. Während zu Beginn der Vereinigungen politische Motive (Unterstützung einer Partei in Machtkämpfen, Schutz gegen Expansionsbestrebungen mächtiger Nachbarn) im Vordergrund standen, entwickelten sich die Gesellschaften mit der Zeit zu einer repräsentativen Bühne zum Zweck des standesgemäßen Auslebens einer adeligen Kultur, auch für niederadelige Geschlechter, unabhängig von den Fürstenhöfen. Diese Funktion nahmen die reinen Turniergesellschaften wahr, während die politische Rolle vornehmlich von der „Gesellschaft mit Sankt Jörgenschild“ übernommen wurde. Die Adelsgesellschaften formten die gemeinsame Identität, aus der sich im 16. Jahrhundert die konstituierte Reichsritterschaft bilden konnte. Diese konnte auf die von den Adelsgesellschaften geschaffene Infrastruktur zurückgreifen. (de)
  • Als Adelsgesellschaften werden durch Eid besiegelte genossenschaftliche Zusammenschlüsse von Adeligen bezeichnet, die sich im Heiligen Römischen Reich während des Übergangs vom Mittelalter zur frühen Neuzeit entwickelten. Die Adelsgesellschaften gaben sich in der Regel gemeinsame Statuten, in denen ihr Innen- und Außenverhältnis geregelt wurde. Streitigkeiten wurden schiedsgerichtlich beigelegt. Die „Gesellen“ bekräftigten ihre Gemeinschaft durch eine gemeinsame Festkultur, die vom gemeinsamen Mahl bis zur Ausrichtung aufwendiger Turniere reichen konnte. Gemeinsame Abzeichen oder das Tragen einer einheitlichen Kleidung bei ihren regelmäßigen Zusammenkünften trugen zur Schaffung einer adeligen Identität und der Abgrenzung nach außen bei. Die Selbstbezeichnung, welche die Gesellen für diese Art der Gemeinschaft fanden, war „Ritterschaft“. Während zu Beginn der Vereinigungen politische Motive (Unterstützung einer Partei in Machtkämpfen, Schutz gegen Expansionsbestrebungen mächtiger Nachbarn) im Vordergrund standen, entwickelten sich die Gesellschaften mit der Zeit zu einer repräsentativen Bühne zum Zweck des standesgemäßen Auslebens einer adeligen Kultur, auch für niederadelige Geschlechter, unabhängig von den Fürstenhöfen. Diese Funktion nahmen die reinen Turniergesellschaften wahr, während die politische Rolle vornehmlich von der „Gesellschaft mit Sankt Jörgenschild“ übernommen wurde. Die Adelsgesellschaften formten die gemeinsame Identität, aus der sich im 16. Jahrhundert die konstituierte Reichsritterschaft bilden konnte. Diese konnte auf die von den Adelsgesellschaften geschaffene Infrastruktur zurückgreifen. (de)
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  • 3-631-43635-1
  • 3-7995-5938-8
  • 978-3-8325-1486-0
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  • Ritterorden und Adelsgesellschaften im spätmittelalterlichen Deutschland (de)
  • Gesellschaftsverträge adliger Schwureinungen im Spätmittelalter. Edition und Typologie (de)
  • Adelsgesellschaften: Gruppenbildung und Genossenschaft im spätmittelalterlichen Reich (de)
  • Ritterorden und Adelsgesellschaften im spätmittelalterlichen Deutschland (de)
  • Gesellschaftsverträge adliger Schwureinungen im Spätmittelalter. Edition und Typologie (de)
  • Adelsgesellschaften: Gruppenbildung und Genossenschaft im spätmittelalterlichen Reich (de)
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  • Andreas Ranft
  • Tanja Storn-Jaschkowitz
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  • 2007 (xsd:integer)
prop-de:herausgeber
  • Holger Kruse, Werner Paravicini, Andreas Ranft
prop-de:kommentar
  • zugleich: Kiel, Universität, Dissertation
  • zugleich: Kiel, Universität, Habilitationsschrift
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  • Berlin
  • Frankfurt am Main
  • Sigmaringen
prop-de:sammelwerk
  • Kieler historische Studien
  • Kieler Werkstücke, Reihe D: Beiträge zur europäischen Geschichte des späten Mittelalters
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  • Logos
  • Peter Lang
  • Thorbecke
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  • Als Adelsgesellschaften werden durch Eid besiegelte genossenschaftliche Zusammenschlüsse von Adeligen bezeichnet, die sich im Heiligen Römischen Reich während des Übergangs vom Mittelalter zur frühen Neuzeit entwickelten. Die Adelsgesellschaften formten die gemeinsame Identität, aus der sich im 16. Jahrhundert die konstituierte Reichsritterschaft bilden konnte. Diese konnte auf die von den Adelsgesellschaften geschaffene Infrastruktur zurückgreifen. (de)
  • Als Adelsgesellschaften werden durch Eid besiegelte genossenschaftliche Zusammenschlüsse von Adeligen bezeichnet, die sich im Heiligen Römischen Reich während des Übergangs vom Mittelalter zur frühen Neuzeit entwickelten. Die Adelsgesellschaften formten die gemeinsame Identität, aus der sich im 16. Jahrhundert die konstituierte Reichsritterschaft bilden konnte. Diese konnte auf die von den Adelsgesellschaften geschaffene Infrastruktur zurückgreifen. (de)
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  • Adelsgesellschaft (de)
  • Adelsgesellschaft (de)
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