Eine Abnahmeverpflichtung ist die Pflicht zur Entgegennahme beziehungsweise Vergütung von Lieferungen oder Leistungen; meist innerhalb einer Abnahmefrist i. S. v. § 271a BGB. Ein Beispiel ist die Verpflichtung des Darlehensnehmers, das in der Kreditzusage beschriebene Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist (Abnahmefrist) abzunehmen, d. h. durch Auszahlung in Anspruch zu nehmen. In Lieferverträgen findet sich oftmals die Verpflichtung zur Abnahme einer bestimmten Mindestmenge an Waren. Siehe auch: Vorfälligkeitsentschädigung, Bierlieferungsvertrag

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  • Eine Abnahmeverpflichtung ist die Pflicht zur Entgegennahme beziehungsweise Vergütung von Lieferungen oder Leistungen; meist innerhalb einer Abnahmefrist i. S. v. § 271a BGB. Ein Beispiel ist die Verpflichtung des Darlehensnehmers, das in der Kreditzusage beschriebene Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist (Abnahmefrist) abzunehmen, d. h. durch Auszahlung in Anspruch zu nehmen. In Lieferverträgen findet sich oftmals die Verpflichtung zur Abnahme einer bestimmten Mindestmenge an Waren. Siehe auch: Vorfälligkeitsentschädigung, Bierlieferungsvertrag (de)
  • Eine Abnahmeverpflichtung ist die Pflicht zur Entgegennahme beziehungsweise Vergütung von Lieferungen oder Leistungen; meist innerhalb einer Abnahmefrist i. S. v. § 271a BGB. Ein Beispiel ist die Verpflichtung des Darlehensnehmers, das in der Kreditzusage beschriebene Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist (Abnahmefrist) abzunehmen, d. h. durch Auszahlung in Anspruch zu nehmen. In Lieferverträgen findet sich oftmals die Verpflichtung zur Abnahme einer bestimmten Mindestmenge an Waren. Siehe auch: Vorfälligkeitsentschädigung, Bierlieferungsvertrag (de)
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  • Eine Abnahmeverpflichtung ist die Pflicht zur Entgegennahme beziehungsweise Vergütung von Lieferungen oder Leistungen; meist innerhalb einer Abnahmefrist i. S. v. § 271a BGB. Ein Beispiel ist die Verpflichtung des Darlehensnehmers, das in der Kreditzusage beschriebene Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist (Abnahmefrist) abzunehmen, d. h. durch Auszahlung in Anspruch zu nehmen. In Lieferverträgen findet sich oftmals die Verpflichtung zur Abnahme einer bestimmten Mindestmenge an Waren. Siehe auch: Vorfälligkeitsentschädigung, Bierlieferungsvertrag (de)
  • Eine Abnahmeverpflichtung ist die Pflicht zur Entgegennahme beziehungsweise Vergütung von Lieferungen oder Leistungen; meist innerhalb einer Abnahmefrist i. S. v. § 271a BGB. Ein Beispiel ist die Verpflichtung des Darlehensnehmers, das in der Kreditzusage beschriebene Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist (Abnahmefrist) abzunehmen, d. h. durch Auszahlung in Anspruch zu nehmen. In Lieferverträgen findet sich oftmals die Verpflichtung zur Abnahme einer bestimmten Mindestmenge an Waren. Siehe auch: Vorfälligkeitsentschädigung, Bierlieferungsvertrag (de)
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  • Abnahmeverpflichtung (de)
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