Das Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten (DFÜ-Abkommen) ist eine Vereinbarung der fünf im Interessenverband Die Deutsche Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Verbände der deutschen Kreditwirtschaft für die elektronischen Schnittstellen zwischen Kunden und Banken. In dem seit 15. März 1995 gültigen Abkommen wird ein Standard für die sichere Übertragung von Zahlungsverkehrsdaten definiert, und die dazu benötigten technischen Rahmenbedingungen werden geregelt. Das eigentliche Abkommen umfasst nur drei Seiten; die technischen Festlegungen stehen in:

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  • Das Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten (DFÜ-Abkommen) ist eine Vereinbarung der fünf im Interessenverband Die Deutsche Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Verbände der deutschen Kreditwirtschaft für die elektronischen Schnittstellen zwischen Kunden und Banken. In dem seit 15. März 1995 gültigen Abkommen wird ein Standard für die sichere Übertragung von Zahlungsverkehrsdaten definiert, und die dazu benötigten technischen Rahmenbedingungen werden geregelt. In dem Abkommen verpflichten sich die Kreditinstitute, ihren Kunden einen Datenaustausch per Filetransfer im Rahmen des beschriebenen Standards anzubieten. Das eigentliche Abkommen umfasst nur drei Seiten; die technischen Festlegungen stehen in: Anlage 1 - Spezifikation für die EBICS-Anbindung mit den neuen Möglichkeiten der elektronischen Unterschrift, der Spezifikation der Protokollelemente in XML, dem Versand der Nachrichten über HTTP und der kryptografischen Absicherung. Anlage 2 - Spezifikation für die FTAM-Anbindung gem. BCS (Banking Communication Standard) Anlage 3 - Spezifikation der Datenformate mit detaillierten Feldbeschreibungen für Zahlungsaufträge per DTAUS, DTAZV, SEPA, Kontoauszüge per MT940 sowie Wertpapiernachrichten (de)
  • Das Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten (DFÜ-Abkommen) ist eine Vereinbarung der fünf im Interessenverband Die Deutsche Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Verbände der deutschen Kreditwirtschaft für die elektronischen Schnittstellen zwischen Kunden und Banken. In dem seit 15. März 1995 gültigen Abkommen wird ein Standard für die sichere Übertragung von Zahlungsverkehrsdaten definiert, und die dazu benötigten technischen Rahmenbedingungen werden geregelt. In dem Abkommen verpflichten sich die Kreditinstitute, ihren Kunden einen Datenaustausch per Filetransfer im Rahmen des beschriebenen Standards anzubieten. Das eigentliche Abkommen umfasst nur drei Seiten; die technischen Festlegungen stehen in: Anlage 1 - Spezifikation für die EBICS-Anbindung mit den neuen Möglichkeiten der elektronischen Unterschrift, der Spezifikation der Protokollelemente in XML, dem Versand der Nachrichten über HTTP und der kryptografischen Absicherung. Anlage 2 - Spezifikation für die FTAM-Anbindung gem. BCS (Banking Communication Standard) Anlage 3 - Spezifikation der Datenformate mit detaillierten Feldbeschreibungen für Zahlungsaufträge per DTAUS, DTAZV, SEPA, Kontoauszüge per MT940 sowie Wertpapiernachrichten (de)
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  • Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten (de)
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