Die Abhandlung ist eine wichtige Urkunde, die Kaiser Ferdinand I. den Oberlausitzer Ständen im Jahr 1561 ausgestellt hat. Sie regelte das Verhältnis des kaiserlichen Landesherren und seiner Beamten zu den politisch berechtigten Ständen des Landes. Damit ist die Abhandlung ein wesentlicher Teil der ständischen Landesverfassung. Von ihrer Entstehung her handelt es sich weniger um ein Privileg, sondern eher um einen Vertrag zwischen Kaiser und Ständen.

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  • Die Abhandlung ist eine wichtige Urkunde, die Kaiser Ferdinand I. den Oberlausitzer Ständen im Jahr 1561 ausgestellt hat. Sie regelte das Verhältnis des kaiserlichen Landesherren und seiner Beamten zu den politisch berechtigten Ständen des Landes. Damit ist die Abhandlung ein wesentlicher Teil der ständischen Landesverfassung. Von ihrer Entstehung her handelt es sich weniger um ein Privileg, sondern eher um einen Vertrag zwischen Kaiser und Ständen. (de)
  • Die Abhandlung ist eine wichtige Urkunde, die Kaiser Ferdinand I. den Oberlausitzer Ständen im Jahr 1561 ausgestellt hat. Sie regelte das Verhältnis des kaiserlichen Landesherren und seiner Beamten zu den politisch berechtigten Ständen des Landes. Damit ist die Abhandlung ein wesentlicher Teil der ständischen Landesverfassung. Von ihrer Entstehung her handelt es sich weniger um ein Privileg, sondern eher um einen Vertrag zwischen Kaiser und Ständen. (de)
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  • Die Abhandlung ist eine wichtige Urkunde, die Kaiser Ferdinand I. den Oberlausitzer Ständen im Jahr 1561 ausgestellt hat. Sie regelte das Verhältnis des kaiserlichen Landesherren und seiner Beamten zu den politisch berechtigten Ständen des Landes. Damit ist die Abhandlung ein wesentlicher Teil der ständischen Landesverfassung. Von ihrer Entstehung her handelt es sich weniger um ein Privileg, sondern eher um einen Vertrag zwischen Kaiser und Ständen. (de)
  • Die Abhandlung ist eine wichtige Urkunde, die Kaiser Ferdinand I. den Oberlausitzer Ständen im Jahr 1561 ausgestellt hat. Sie regelte das Verhältnis des kaiserlichen Landesherren und seiner Beamten zu den politisch berechtigten Ständen des Landes. Damit ist die Abhandlung ein wesentlicher Teil der ständischen Landesverfassung. Von ihrer Entstehung her handelt es sich weniger um ein Privileg, sondern eher um einen Vertrag zwischen Kaiser und Ständen. (de)
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  • Abhandlung (Oberlausitz) (de)
  • Abhandlung (Oberlausitz) (de)
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