Das Abgeordnetengesetz (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages) des Bundes regelt die Bewerbung um ein Mandat im Deutschen Bundestag, die Beurlaubung der Kandidaten zur Wahlvorbereitung, die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (z. B. Beamte), die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete (z. B. Abgeordnetenentschädigung, Sozialleistungen), sowie die Unabhängigkeit der Abgeordneten und das Recht der Bundestagsfraktionen. Die Bundesländer haben für ihre Parlamente eigene Abgeordnetengesetze erlassen.

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  • Das Abgeordnetengesetz (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages) des Bundes regelt die Bewerbung um ein Mandat im Deutschen Bundestag, die Beurlaubung der Kandidaten zur Wahlvorbereitung, die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (z. B. Beamte), die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete (z. B. Abgeordnetenentschädigung, Sozialleistungen), sowie die Unabhängigkeit der Abgeordneten und das Recht der Bundestagsfraktionen. Der Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag richtet sich hingegen nach dem Bundeswahlgesetz. Die Bundesländer haben für ihre Parlamente eigene Abgeordnetengesetze erlassen. (de)
  • Das Abgeordnetengesetz (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages) des Bundes regelt die Bewerbung um ein Mandat im Deutschen Bundestag, die Beurlaubung der Kandidaten zur Wahlvorbereitung, die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (z. B. Beamte), die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete (z. B. Abgeordnetenentschädigung, Sozialleistungen), sowie die Unabhängigkeit der Abgeordneten und das Recht der Bundestagsfraktionen. Der Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag richtet sich hingegen nach dem Bundeswahlgesetz. Die Bundesländer haben für ihre Parlamente eigene Abgeordnetengesetze erlassen. (de)
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  • AbgG
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prop-de:datumgesetz
  • 1977-02-18 (xsd:date)
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  • 1101 (xsd:integer)
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  • B006
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  • 1977-04-01 (xsd:date)
prop-de:inkrafttretenletzteänderung
  • (teilw. 1. Sitzung 19. BT)
  • überw. 16. Juli 2014
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  • Abgeordnetengesetz
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  • Art. 1 G vom 11. Juli 2014
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  • 1996-02-21 (xsd:date)
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  • Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
  • Mitglieder des Deutschen Bundestages
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  • Das Abgeordnetengesetz (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages) des Bundes regelt die Bewerbung um ein Mandat im Deutschen Bundestag, die Beurlaubung der Kandidaten zur Wahlvorbereitung, die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (z. B. Beamte), die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete (z. B. Abgeordnetenentschädigung, Sozialleistungen), sowie die Unabhängigkeit der Abgeordneten und das Recht der Bundestagsfraktionen. Die Bundesländer haben für ihre Parlamente eigene Abgeordnetengesetze erlassen. (de)
  • Das Abgeordnetengesetz (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages) des Bundes regelt die Bewerbung um ein Mandat im Deutschen Bundestag, die Beurlaubung der Kandidaten zur Wahlvorbereitung, die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (z. B. Beamte), die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete (z. B. Abgeordnetenentschädigung, Sozialleistungen), sowie die Unabhängigkeit der Abgeordneten und das Recht der Bundestagsfraktionen. Die Bundesländer haben für ihre Parlamente eigene Abgeordnetengesetze erlassen. (de)
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  • Abgeordnetengesetz (de)
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