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- Der Europäische Abfallartenkatalog (EAK) stuft in der Europäischen Union Abfälle mit 6-stelligen Abfallschlüsselnummern ein. Die Einstufung erfolgt zunächst durch Zuordnung der Entstehungsbranche, dann einer feineren Aufzählung verschiedener branchentypischer Prozesse und zuletzt durch eine numerische Aufzählung.Durch Zufügung eines * werden dabei im nun vereinheitlichten Kataloggefährliche Abfälle (früher auch Sondermüll genannt) gekennzeichnet (siehe auch die in Deutschland geltende Abfallverzeichnis-Verordnung, AVV). Beispiel:20 03 01 — Siedlungsabfälle (de)
- Der Europäische Abfallartenkatalog (EAK) stuft in der Europäischen Union Abfälle mit 6-stelligen Abfallschlüsselnummern ein. Die Einstufung erfolgt zunächst durch Zuordnung der Entstehungsbranche, dann einer feineren Aufzählung verschiedener branchentypischer Prozesse und zuletzt durch eine numerische Aufzählung.Durch Zufügung eines * werden dabei im nun vereinheitlichten Kataloggefährliche Abfälle (früher auch Sondermüll genannt) gekennzeichnet (siehe auch die in Deutschland geltende Abfallverzeichnis-Verordnung, AVV). Beispiel:20 03 01 — Siedlungsabfälle (de)
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- Der Europäische Abfallartenkatalog (EAK) stuft in der Europäischen Union Abfälle mit 6-stelligen Abfallschlüsselnummern ein. Die Einstufung erfolgt zunächst durch Zuordnung der Entstehungsbranche, dann einer feineren Aufzählung verschiedener branchentypischer Prozesse und zuletzt durch eine numerische Aufzählung.Durch Zufügung eines * werden dabei im nun vereinheitlichten Kataloggefährliche Abfälle (früher auch Sondermüll genannt) gekennzeichnet (siehe auch die in Deutschland geltende Abfallverzeichnis-Verordnung, AVV). Beispiel:20 03 01 — Siedlungsabfälle (de)
- Der Europäische Abfallartenkatalog (EAK) stuft in der Europäischen Union Abfälle mit 6-stelligen Abfallschlüsselnummern ein. Die Einstufung erfolgt zunächst durch Zuordnung der Entstehungsbranche, dann einer feineren Aufzählung verschiedener branchentypischer Prozesse und zuletzt durch eine numerische Aufzählung.Durch Zufügung eines * werden dabei im nun vereinheitlichten Kataloggefährliche Abfälle (früher auch Sondermüll genannt) gekennzeichnet (siehe auch die in Deutschland geltende Abfallverzeichnis-Verordnung, AVV). Beispiel:20 03 01 — Siedlungsabfälle (de)
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- Abfallartenkatalog (de)
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