Der 2. Kongress der Konföderierten Staaten von Amerika bezeichnet die zweite und letzte Wahlperiode des Kongresses, der gesetzgebenden Abgeordnetenversammlung der Konföderierten Staaten von Amerika. Die Abgeordneten dieser Wahlperiode wurden durch Wahlen im November 1863 ermittelt und konnten ihr Mandat lediglich während des ersten Jahres der zweijährigen Wahlperiode wahrnehmen, da die Existenz der Konföderierten Staaten mit dem Verlust des Sezessionskrieges praktisch beendet war. Der Kongress bestand im Gegensatz zu dem nur aus einer Kammer bestehenden Provisorischen Konföderiertenkongress aus zwei Kammern, einem Oberhaus, dem Senat, und einem Unterhaus, dem Repräsentantenhaus.

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  • Der 2. Kongress der Konföderierten Staaten von Amerika bezeichnet die zweite und letzte Wahlperiode des Kongresses, der gesetzgebenden Abgeordnetenversammlung der Konföderierten Staaten von Amerika. Die Abgeordneten dieser Wahlperiode wurden durch Wahlen im November 1863 ermittelt und konnten ihr Mandat lediglich während des ersten Jahres der zweijährigen Wahlperiode wahrnehmen, da die Existenz der Konföderierten Staaten mit dem Verlust des Sezessionskrieges praktisch beendet war. Der Kongress bestand im Gegensatz zu dem nur aus einer Kammer bestehenden Provisorischen Konföderiertenkongress aus zwei Kammern, einem Oberhaus, dem Senat, und einem Unterhaus, dem Repräsentantenhaus. (de)
  • Der 2. Kongress der Konföderierten Staaten von Amerika bezeichnet die zweite und letzte Wahlperiode des Kongresses, der gesetzgebenden Abgeordnetenversammlung der Konföderierten Staaten von Amerika. Die Abgeordneten dieser Wahlperiode wurden durch Wahlen im November 1863 ermittelt und konnten ihr Mandat lediglich während des ersten Jahres der zweijährigen Wahlperiode wahrnehmen, da die Existenz der Konföderierten Staaten mit dem Verlust des Sezessionskrieges praktisch beendet war. Der Kongress bestand im Gegensatz zu dem nur aus einer Kammer bestehenden Provisorischen Konföderiertenkongress aus zwei Kammern, einem Oberhaus, dem Senat, und einem Unterhaus, dem Repräsentantenhaus. (de)
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  • Der 2. Kongress der Konföderierten Staaten von Amerika bezeichnet die zweite und letzte Wahlperiode des Kongresses, der gesetzgebenden Abgeordnetenversammlung der Konföderierten Staaten von Amerika. Die Abgeordneten dieser Wahlperiode wurden durch Wahlen im November 1863 ermittelt und konnten ihr Mandat lediglich während des ersten Jahres der zweijährigen Wahlperiode wahrnehmen, da die Existenz der Konföderierten Staaten mit dem Verlust des Sezessionskrieges praktisch beendet war. Der Kongress bestand im Gegensatz zu dem nur aus einer Kammer bestehenden Provisorischen Konföderiertenkongress aus zwei Kammern, einem Oberhaus, dem Senat, und einem Unterhaus, dem Repräsentantenhaus. (de)
  • Der 2. Kongress der Konföderierten Staaten von Amerika bezeichnet die zweite und letzte Wahlperiode des Kongresses, der gesetzgebenden Abgeordnetenversammlung der Konföderierten Staaten von Amerika. Die Abgeordneten dieser Wahlperiode wurden durch Wahlen im November 1863 ermittelt und konnten ihr Mandat lediglich während des ersten Jahres der zweijährigen Wahlperiode wahrnehmen, da die Existenz der Konföderierten Staaten mit dem Verlust des Sezessionskrieges praktisch beendet war. Der Kongress bestand im Gegensatz zu dem nur aus einer Kammer bestehenden Provisorischen Konföderiertenkongress aus zwei Kammern, einem Oberhaus, dem Senat, und einem Unterhaus, dem Repräsentantenhaus. (de)
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  • 2. Kongress der Konföderierten Staaten von Amerika (de)
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