Das 1. Rundfunk-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Februar 1961 bezeichnet in der deutschen Rechtswissenschaft das erste in einer Reihe von zwölf Urteilen des BVerfG zur Rundfunkfreiheit: Im ersten Rundfunkurteil wurde die Gründung der Deutschland-Fernsehen GmbH als nicht mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) vereinbar verworfen. Diese Entscheidung von 1961 wurde und wird häufig auch als Fernsehurteil bezeichnet.

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  • Das 1. Rundfunk-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Februar 1961 bezeichnet in der deutschen Rechtswissenschaft das erste in einer Reihe von zwölf Urteilen des BVerfG zur Rundfunkfreiheit: Im ersten Rundfunkurteil wurde die Gründung der Deutschland-Fernsehen GmbH als nicht mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) vereinbar verworfen. Diese Entscheidung von 1961 wurde und wird häufig auch als Fernsehurteil bezeichnet. (de)
  • Das 1. Rundfunk-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Februar 1961 bezeichnet in der deutschen Rechtswissenschaft das erste in einer Reihe von zwölf Urteilen des BVerfG zur Rundfunkfreiheit: Im ersten Rundfunkurteil wurde die Gründung der Deutschland-Fernsehen GmbH als nicht mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) vereinbar verworfen. Diese Entscheidung von 1961 wurde und wird häufig auch als Fernsehurteil bezeichnet. (de)
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  • Das 1. Rundfunk-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Februar 1961 bezeichnet in der deutschen Rechtswissenschaft das erste in einer Reihe von zwölf Urteilen des BVerfG zur Rundfunkfreiheit: Im ersten Rundfunkurteil wurde die Gründung der Deutschland-Fernsehen GmbH als nicht mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) vereinbar verworfen. Diese Entscheidung von 1961 wurde und wird häufig auch als Fernsehurteil bezeichnet. (de)
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  • 1. Rundfunk-Urteil (de)
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