Bei dem Herzoglich Oldenburgischen Landdragonerkorps (ab 1829: „Großherzoglich“) handelte es sich um die institutionelle Fortführung des oldenburgischen Polizeidragonerkorps, das von 1786 bis 1811 existierte und bei der Besetzung des Herzogtums durch die französischen Besatzungsbehörden aufgelöst worden war. Das Korps wurde zum 1. April 1817 nach dem Muster des Königlich hannoverschen Landdragonerkorps als Gendarmerie eingerichtet. Der französische Begriff Gendarmerie wurde offenbar aufgrund der schlechten Erfahrungen aus der Besatzungszeit vermieden. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Oldenburgischen Dragoner-Regiment Nr. 19, einer militärischen Einheit.

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  • Bei dem Herzoglich Oldenburgischen Landdragonerkorps (ab 1829: „Großherzoglich“) handelte es sich um die institutionelle Fortführung des oldenburgischen Polizeidragonerkorps, das von 1786 bis 1811 existierte und bei der Besetzung des Herzogtums durch die französischen Besatzungsbehörden aufgelöst worden war. Das Korps wurde zum 1. April 1817 nach dem Muster des Königlich hannoverschen Landdragonerkorps als Gendarmerie eingerichtet. Der französische Begriff Gendarmerie wurde offenbar aufgrund der schlechten Erfahrungen aus der Besatzungszeit vermieden. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Oldenburgischen Dragoner-Regiment Nr. 19, einer militärischen Einheit. (de)
  • Bei dem Herzoglich Oldenburgischen Landdragonerkorps (ab 1829: „Großherzoglich“) handelte es sich um die institutionelle Fortführung des oldenburgischen Polizeidragonerkorps, das von 1786 bis 1811 existierte und bei der Besetzung des Herzogtums durch die französischen Besatzungsbehörden aufgelöst worden war. Das Korps wurde zum 1. April 1817 nach dem Muster des Königlich hannoverschen Landdragonerkorps als Gendarmerie eingerichtet. Der französische Begriff Gendarmerie wurde offenbar aufgrund der schlechten Erfahrungen aus der Besatzungszeit vermieden. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Oldenburgischen Dragoner-Regiment Nr. 19, einer militärischen Einheit. (de)
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  • Bei dem Herzoglich Oldenburgischen Landdragonerkorps (ab 1829: „Großherzoglich“) handelte es sich um die institutionelle Fortführung des oldenburgischen Polizeidragonerkorps, das von 1786 bis 1811 existierte und bei der Besetzung des Herzogtums durch die französischen Besatzungsbehörden aufgelöst worden war. Das Korps wurde zum 1. April 1817 nach dem Muster des Königlich hannoverschen Landdragonerkorps als Gendarmerie eingerichtet. Der französische Begriff Gendarmerie wurde offenbar aufgrund der schlechten Erfahrungen aus der Besatzungszeit vermieden. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Oldenburgischen Dragoner-Regiment Nr. 19, einer militärischen Einheit. (de)
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  • (Groß)herzoglich oldenburgisches Landdragonerkorps (de)
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