Sankt (St.) ist ein vorangestellter Namenszusatz, der eine Person als Heiligen kennzeichnet. Es handelt sich um die eingedeutschte (im Deutschen unveränderliche) Form des lateinischen sanctus, sancta, sanctum, heilig. Dem entspricht ital. san, santo, santa, santi; franz. saint, sainte, saints, saintes; engl. saint, neugriech. άγιος ágios, αγία agía. Das lateinische Wort sanctus (von sancire „festsetzen, bannen“) bedeutete ursprünglich „(bei Strafe) abgegrenzt“ und bezog sich auf Tempel und heilige Bezirke (vgl. Sanktion).

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  • Sankt (St.) ist ein vorangestellter Namenszusatz, der eine Person als Heiligen kennzeichnet. Es handelt sich um die eingedeutschte (im Deutschen unveränderliche) Form des lateinischen sanctus, sancta, sanctum, heilig. Dem entspricht ital. san, santo, santa, santi; franz. saint, sainte, saints, saintes; engl. saint, neugriech. άγιος ágios, αγία agía. Das lateinische Wort sanctus (von sancire „festsetzen, bannen“) bedeutete ursprünglich „(bei Strafe) abgegrenzt“ und bezog sich auf Tempel und heilige Bezirke (vgl. Sanktion). Im Kirchenlatein wurde es zur Übersetzung von altgriech. ἅγιος hagios, dessen Ursprungsbedeutung „kultisch rein“ war, das jedoch im christlichen Kontext personale Bedeutung angenommen hatte: Als heilig wurden alle bezeichnet, die durch die Taufe Kinder Gottes geworden sind (so bei Paulus). Schon die Alte Kirche wendete diese Bedeutung hervorhebend auf herausragende Glaubenszeugen an, insbesondere auf Märtyrer. Im Zuge der Christianisierung der Germanen wurde dann aus Sanctus Lucas Sankt Lukas, aus Sancta Barbara Sankt Barbara usw., und zwar vor allem in Kirchennamen, während Heiliger Lukas und Heilige Barbara als Anrufungen gebräuchlich blieben. Für Ortsbeinamen ist die abgekürzte Form St. weit verbreitet, auch in den Fällen, wo die amtliche Schreibweise die Vollform verwendet, etwa St. Englmar. Auch bei geographischen Bezeichnungen (St. Helena (Insel), St. Petersinsel) oder Straßennamen (St.-Martins-Platz) ist die abgekürzte Form üblich. In Österreich ist die amtliche Schreibweise als Beinamen zu Gemeindenamen von der jeweiligen Landesregierung abhängig und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ähnlich verhält es sich bei Orts- und Katastralgemeinden, die sich meist aus historischen Gründen verschieden schreiben. (de)
  • Sankt (St.) ist ein vorangestellter Namenszusatz, der eine Person als Heiligen kennzeichnet. Es handelt sich um die eingedeutschte (im Deutschen unveränderliche) Form des lateinischen sanctus, sancta, sanctum, heilig. Dem entspricht ital. san, santo, santa, santi; franz. saint, sainte, saints, saintes; engl. saint, neugriech. άγιος ágios, αγία agía. Das lateinische Wort sanctus (von sancire „festsetzen, bannen“) bedeutete ursprünglich „(bei Strafe) abgegrenzt“ und bezog sich auf Tempel und heilige Bezirke (vgl. Sanktion). Im Kirchenlatein wurde es zur Übersetzung von altgriech. ἅγιος hagios, dessen Ursprungsbedeutung „kultisch rein“ war, das jedoch im christlichen Kontext personale Bedeutung angenommen hatte: Als heilig wurden alle bezeichnet, die durch die Taufe Kinder Gottes geworden sind (so bei Paulus). Schon die Alte Kirche wendete diese Bedeutung hervorhebend auf herausragende Glaubenszeugen an, insbesondere auf Märtyrer. Im Zuge der Christianisierung der Germanen wurde dann aus Sanctus Lucas Sankt Lukas, aus Sancta Barbara Sankt Barbara usw., und zwar vor allem in Kirchennamen, während Heiliger Lukas und Heilige Barbara als Anrufungen gebräuchlich blieben. Für Ortsbeinamen ist die abgekürzte Form St. weit verbreitet, auch in den Fällen, wo die amtliche Schreibweise die Vollform verwendet, etwa St. Englmar. Auch bei geographischen Bezeichnungen (St. Helena (Insel), St. Petersinsel) oder Straßennamen (St.-Martins-Platz) ist die abgekürzte Form üblich. In Österreich ist die amtliche Schreibweise als Beinamen zu Gemeindenamen von der jeweiligen Landesregierung abhängig und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ähnlich verhält es sich bei Orts- und Katastralgemeinden, die sich meist aus historischen Gründen verschieden schreiben. (de)
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  • Sankt (St.) ist ein vorangestellter Namenszusatz, der eine Person als Heiligen kennzeichnet. Es handelt sich um die eingedeutschte (im Deutschen unveränderliche) Form des lateinischen sanctus, sancta, sanctum, heilig. Dem entspricht ital. san, santo, santa, santi; franz. saint, sainte, saints, saintes; engl. saint, neugriech. άγιος ágios, αγία agía. Das lateinische Wort sanctus (von sancire „festsetzen, bannen“) bedeutete ursprünglich „(bei Strafe) abgegrenzt“ und bezog sich auf Tempel und heilige Bezirke (vgl. Sanktion). (de)
  • Sankt (St.) ist ein vorangestellter Namenszusatz, der eine Person als Heiligen kennzeichnet. Es handelt sich um die eingedeutschte (im Deutschen unveränderliche) Form des lateinischen sanctus, sancta, sanctum, heilig. Dem entspricht ital. san, santo, santa, santi; franz. saint, sainte, saints, saintes; engl. saint, neugriech. άγιος ágios, αγία agía. Das lateinische Wort sanctus (von sancire „festsetzen, bannen“) bedeutete ursprünglich „(bei Strafe) abgegrenzt“ und bezog sich auf Tempel und heilige Bezirke (vgl. Sanktion). (de)
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