. . . . . . "3650017"^^ . . . . "Sankt (St.) ist ein vorangestellter Namenszusatz, der eine Person als Heiligen kennzeichnet. Es handelt sich um die eingedeutschte (im Deutschen unver\u00E4nderliche) Form des lateinischen sanctus, sancta, sanctum, heilig. Dem entspricht ital. san, santo, santa, santi; franz. saint, sainte, saints, saintes; engl. saint, neugriech. \u03AC\u03B3\u03B9\u03BF\u03C2 \u00E1gios, \u03B1\u03B3\u03AF\u03B1 ag\u00EDa. Das lateinische Wort sanctus (von sancire \u201Efestsetzen, bannen\u201C) bedeutete urspr\u00FCnglich \u201E(bei Strafe) abgegrenzt\u201C und bezog sich auf Tempel und heilige Bezirke (vgl. Sanktion). Im Kirchenlatein wurde es zur \u00DCbersetzung von altgriech. \u1F05\u03B3\u03B9\u03BF\u03C2 hagios, dessen Ursprungsbedeutung \u201Ekultisch rein\u201C war, das jedoch im christlichen Kontext personale Bedeutung angenommen hatte: Als heilig wurden alle bezeichnet, die durch die Taufe Kinder Gottes geworden sind (so bei Paulus). Schon die Alte Kirche wendete diese Bedeutung hervorhebend auf herausragende Glaubenszeugen an, insbesondere auf M\u00E4rtyrer. Im Zuge der Christianisierung der Germanen wurde dann aus Sanctus Lucas Sankt Lukas, aus Sancta Barbara Sankt Barbara usw., und zwar vor allem in Kirchennamen, w\u00E4hrend Heiliger Lukas und Heilige Barbara als Anrufungen gebr\u00E4uchlich blieben. F\u00FCr Ortsbeinamen ist die abgek\u00FCrzte Form St. weit verbreitet, auch in den F\u00E4llen, wo die amtliche Schreibweise die Vollform verwendet, etwa St. Englmar. Auch bei geographischen Bezeichnungen (St. Helena (Insel), St. Petersinsel) oder Stra\u00DFennamen (St.-Martins-Platz) ist die abgek\u00FCrzte Form \u00FCblich. In \u00D6sterreich ist die amtliche Schreibweise als Beinamen zu Gemeindenamen von der jeweiligen Landesregierung abh\u00E4ngig und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. \u00C4hnlich verh\u00E4lt es sich bei Orts- und Katastralgemeinden, die sich meist aus historischen Gr\u00FCnden verschieden schreiben."@de . "156258153"^^ . "Sankt"@de . "Sankt (St.) ist ein vorangestellter Namenszusatz, der eine Person als Heiligen kennzeichnet. Es handelt sich um die eingedeutschte (im Deutschen unver\u00E4nderliche) Form des lateinischen sanctus, sancta, sanctum, heilig. Dem entspricht ital. san, santo, santa, santi; franz. saint, sainte, saints, saintes; engl. saint, neugriech. \u03AC\u03B3\u03B9\u03BF\u03C2 \u00E1gios, \u03B1\u03B3\u03AF\u03B1 ag\u00EDa. Das lateinische Wort sanctus (von sancire \u201Efestsetzen, bannen\u201C) bedeutete urspr\u00FCnglich \u201E(bei Strafe) abgegrenzt\u201C und bezog sich auf Tempel und heilige Bezirke (vgl. Sanktion)."@de . .