Ablass (Indulgenz, lateinisch indulgentia, veraltet auch römische Gnade) ist ein Begriff aus der römisch-katholischen Theologie und bezeichnet einen von der Kirche geregelten Gnadenakt, durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche Sündenstrafen erlassen (nicht dagegen die Sünden selbst vergeben) werden. Es gibt Teilablässe oder vollkommene Ablässe, die die Gläubigen unter von der Kirche bestimmten Bedingungen erlangen können. Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden.

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  • Ablass (Indulgenz, lateinisch indulgentia, veraltet auch römische Gnade) ist ein Begriff aus der römisch-katholischen Theologie und bezeichnet einen von der Kirche geregelten Gnadenakt, durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche Sündenstrafen erlassen (nicht dagegen die Sünden selbst vergeben) werden. Es gibt Teilablässe oder vollkommene Ablässe, die die Gläubigen unter von der Kirche bestimmten Bedingungen erlangen können. Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden. Um einen Ablass zu gewinnen, müssen Katholiken meist ein bestimmtes frommes Werk (z. B. Wallfahrt, Kirchen- oder Friedhofsbesuch, besonderes Gebet) in angemessener Disposition vollbringen. Deshalb gehört zu den Voraussetzungen für die Ablassgewinnung die sakramentale Beichte, der Empfang der heiligen Kommunion und das Gebet in der Meinung (das heißt, in den Anliegen) des Heiligen Vaters. Ablässe kann der Gläubige nicht nur für sich selbst, sondern auch für das Seelenheil eines Verstorbenen gewinnen. Die Gewinnung eines Ablasses kann von der zuständigen kirchlichen Behörde in einem sogenannten Ablassbrief bestätigt werden. Der Handel mit sogenannten Almosenablässen, für deren Gewinnung als Ablasswerk ein Geldbetrag gespendet werden musste, war ein besonders in der Renaissancezeit verbreiteter Missbrauch. Er gilt als Anlass für den Thesenanschlag Martin Luthers und als ein Auslöser der Reformation in Deutschland. Mit Einkünften aus dem Ablasshandel hatten einige Päpste beträchtliche Geldsummen aus ganz Europa nach Rom gelenkt, die unter anderem für den Bau des Petersdoms verwendet wurden. Albrecht von Brandenburg, Bischof von Magdeburg, Halberstadt und Mainz, hatte mit dem Papst einen Ablasshandel durch den Dominikaner Johann Tetzel in Gang gesetzt. Albrecht, der sich vom Papst mehrere Bistümer hatte verleihen lassen, musste hohe Gebühren für diesen Verstoß gegen die Bestimmungen des Kanonischen Rechts zahlen. Albrechts Provisionen aus dem Ablasshandel sollten dazu dienen, seine Schulden beim Bankhaus Fugger in Augsburg abzutragen, der Rest sollte bestimmungsgemäß nach Rom gehen. Ablasshandel ist in der römisch-katholischen Kirche seit 1562 verboten und seit 1567 mit der Strafe der Exkommunikation belegt. (de)
  • Ablass (Indulgenz, lateinisch indulgentia, veraltet auch römische Gnade) ist ein Begriff aus der römisch-katholischen Theologie und bezeichnet einen von der Kirche geregelten Gnadenakt, durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche Sündenstrafen erlassen (nicht dagegen die Sünden selbst vergeben) werden. Es gibt Teilablässe oder vollkommene Ablässe, die die Gläubigen unter von der Kirche bestimmten Bedingungen erlangen können. Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden. Um einen Ablass zu gewinnen, müssen Katholiken meist ein bestimmtes frommes Werk (z. B. Wallfahrt, Kirchen- oder Friedhofsbesuch, besonderes Gebet) in angemessener Disposition vollbringen. Deshalb gehört zu den Voraussetzungen für die Ablassgewinnung die sakramentale Beichte, der Empfang der heiligen Kommunion und das Gebet in der Meinung (das heißt, in den Anliegen) des Heiligen Vaters. Ablässe kann der Gläubige nicht nur für sich selbst, sondern auch für das Seelenheil eines Verstorbenen gewinnen. Die Gewinnung eines Ablasses kann von der zuständigen kirchlichen Behörde in einem sogenannten Ablassbrief bestätigt werden. Der Handel mit sogenannten Almosenablässen, für deren Gewinnung als Ablasswerk ein Geldbetrag gespendet werden musste, war ein besonders in der Renaissancezeit verbreiteter Missbrauch. Er gilt als Anlass für den Thesenanschlag Martin Luthers und als ein Auslöser der Reformation in Deutschland. Mit Einkünften aus dem Ablasshandel hatten einige Päpste beträchtliche Geldsummen aus ganz Europa nach Rom gelenkt, die unter anderem für den Bau des Petersdoms verwendet wurden. Albrecht von Brandenburg, Bischof von Magdeburg, Halberstadt und Mainz, hatte mit dem Papst einen Ablasshandel durch den Dominikaner Johann Tetzel in Gang gesetzt. Albrecht, der sich vom Papst mehrere Bistümer hatte verleihen lassen, musste hohe Gebühren für diesen Verstoß gegen die Bestimmungen des Kanonischen Rechts zahlen. Albrechts Provisionen aus dem Ablasshandel sollten dazu dienen, seine Schulden beim Bankhaus Fugger in Augsburg abzutragen, der Rest sollte bestimmungsgemäß nach Rom gehen. Ablasshandel ist in der römisch-katholischen Kirche seit 1562 verboten und seit 1567 mit der Strafe der Exkommunikation belegt. (de)
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  • Martin Luther
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  • Thesen 36 & 37
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  • Ein jeder wahrhaftige Christ … ist teilhaftig aller Güter Christi und der Kirche, aus Gottes Geschenk, auch ohne Ablassbriefe.
  • Ein jeder Christ, der wahre Reue und Leid hat über seine Sünden, hat völlige Vergebung von Strafe und Schuld, die ihm auch ohne Ablassbrief gehört.
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  • Ablass (Indulgenz, lateinisch indulgentia, veraltet auch römische Gnade) ist ein Begriff aus der römisch-katholischen Theologie und bezeichnet einen von der Kirche geregelten Gnadenakt, durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche Sündenstrafen erlassen (nicht dagegen die Sünden selbst vergeben) werden. Es gibt Teilablässe oder vollkommene Ablässe, die die Gläubigen unter von der Kirche bestimmten Bedingungen erlangen können. Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden. (de)
  • Ablass (Indulgenz, lateinisch indulgentia, veraltet auch römische Gnade) ist ein Begriff aus der römisch-katholischen Theologie und bezeichnet einen von der Kirche geregelten Gnadenakt, durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche Sündenstrafen erlassen (nicht dagegen die Sünden selbst vergeben) werden. Es gibt Teilablässe oder vollkommene Ablässe, die die Gläubigen unter von der Kirche bestimmten Bedingungen erlangen können. Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden. (de)
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