. . . . . . . . . "Ablass"@de . . "Ein jeder Christ, der wahre Reue und Leid hat \u00FCber seine S\u00FCnden, hat v\u00F6llige Vergebung von Strafe und Schuld, die ihm auch ohne Ablassbrief geh\u00F6rt."^^ . . "s"^^ . . . "Ablass (Indulgenz, lateinisch indulgentia, veraltet auch r\u00F6mische Gnade) ist ein Begriff aus der r\u00F6misch-katholischen Theologie und bezeichnet einen von der Kirche geregelten Gnadenakt, durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche S\u00FCndenstrafen erlassen (nicht dagegen die S\u00FCnden selbst vergeben) werden. Es gibt Teilabl\u00E4sse oder vollkommene Abl\u00E4sse, die die Gl\u00E4ubigen unter von der Kirche bestimmten Bedingungen erlangen k\u00F6nnen. Abl\u00E4sse k\u00F6nnen den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden."@de . . "157042594"^^ . "Ein jeder wahrhaftige Christ \u2026 ist teilhaftig aller G\u00FCter Christi und der Kirche, aus Gottes Geschenk, auch ohne Ablassbriefe."^^ . "12367"^^ . . . . . . . . . . . . . "Ablass (Indulgenz, lateinisch indulgentia, veraltet auch r\u00F6mische Gnade) ist ein Begriff aus der r\u00F6misch-katholischen Theologie und bezeichnet einen von der Kirche geregelten Gnadenakt, durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche S\u00FCndenstrafen erlassen (nicht dagegen die S\u00FCnden selbst vergeben) werden. Es gibt Teilabl\u00E4sse oder vollkommene Abl\u00E4sse, die die Gl\u00E4ubigen unter von der Kirche bestimmten Bedingungen erlangen k\u00F6nnen. Abl\u00E4sse k\u00F6nnen den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden. Um einen Ablass zu gewinnen, m\u00FCssen Katholiken meist ein bestimmtes frommes Werk (z. B. Wallfahrt, Kirchen- oder Friedhofsbesuch, besonderes Gebet) in angemessener Disposition vollbringen. Deshalb geh\u00F6rt zu den Voraussetzungen f\u00FCr die Ablassgewinnung die sakramentale Beichte, der Empfang der heiligen Kommunion und das Gebet in der Meinung (das hei\u00DFt, in den Anliegen) des Heiligen Vaters. Abl\u00E4sse kann der Gl\u00E4ubige nicht nur f\u00FCr sich selbst, sondern auch f\u00FCr das Seelenheil eines Verstorbenen gewinnen. Die Gewinnung eines Ablasses kann von der zust\u00E4ndigen kirchlichen Beh\u00F6rde in einem sogenannten Ablassbrief best\u00E4tigt werden. Der Handel mit sogenannten Almosenabl\u00E4ssen, f\u00FCr deren Gewinnung als Ablasswerk ein Geldbetrag gespendet werden musste, war ein besonders in der Renaissancezeit verbreiteter Missbrauch. Er gilt als Anlass f\u00FCr den Thesenanschlag Martin Luthers und als ein Ausl\u00F6ser der Reformation in Deutschland. Mit Eink\u00FCnften aus dem Ablasshandel hatten einige P\u00E4pste betr\u00E4chtliche Geldsummen aus ganz Europa nach Rom gelenkt, die unter anderem f\u00FCr den Bau des Petersdoms verwendet wurden. Albrecht von Brandenburg, Bischof von Magdeburg, Halberstadt und Mainz, hatte mit dem Papst einen Ablasshandel durch den Dominikaner Johann Tetzel in Gang gesetzt. Albrecht, der sich vom Papst mehrere Bist\u00FCmer hatte verleihen lassen, musste hohe Geb\u00FChren f\u00FCr diesen Versto\u00DF gegen die Bestimmungen des Kanonischen Rechts zahlen. Albrechts Provisionen aus dem Ablasshandel sollten dazu dienen, seine Schulden beim Bankhaus Fugger in Augsburg abzutragen, der Rest sollte bestimmungsgem\u00E4\u00DF nach Rom gehen. Ablasshandel ist in der r\u00F6misch-katholischen Kirche seit 1562 verboten und seit 1567 mit der Strafe der Exkommunikation belegt."@de . "4141067-1" . "Martin Luther"^^ . . . . "Thesen 36 & 37"^^ . .