This HTML5 document contains 13 embedded RDF statements represented using HTML+Microdata notation.

The embedded RDF content will be recognized by any processor of HTML5 Microdata.

PrefixNamespace IRI
dbpedia-dehttp://de.dbpedia.org/resource/
n14http://de.wikipedia.org/wiki/Xenias_graphē?oldid=
dcthttp://purl.org/dc/terms/
category-dehttp://de.dbpedia.org/resource/Kategorie:
dbohttp://dbpedia.org/ontology/
foafhttp://xmlns.com/foaf/0.1/
dbpedia-wikidatahttp://wikidata.dbpedia.org/resource/
rdfshttp://www.w3.org/2000/01/rdf-schema#
dbpedia-elhttp://el.dbpedia.org/resource/
rdfhttp://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#
owlhttp://www.w3.org/2002/07/owl#
wikipedia-dehttp://de.wikipedia.org/wiki/
provhttp://www.w3.org/ns/prov#
xsdhhttp://www.w3.org/2001/XMLSchema#
wikidatahttp://www.wikidata.org/entity/
Subject Item
dbpedia-de:Xenias_graphē
rdfs:label
Xenias graphē
rdfs:comment
Die Klage xenias graphē (griechisch ξενίας γραφή, wörtlich: „(An)Klage wegen des (Status eines) Fremden“), war im klassischen Athen die Popularklage gegen eine vermeintlich fremde Person ohne athenisches Bürgerrecht, die sich dieses Recht anmaßte. * von ausländischen Eltern abstammten; * seit einem unter Perikles (451 v. Chr.) erlassenen Gesetz auch Personen, von denen ein Elternteil kein Athener Bürger war; dieses Gesetz wurde kriegsbedingt zwar noch einmal gelockert, aber später wieder erneuert; * nicht in gültigen Ehen geboren wurden; * von Sklaven abstammten.
owl:sameAs
dbpedia-el:Ξενίας_γραφή wikidata:Q1420665 dbpedia-wikidata:Q1420665
dct:subject
category-de:Attisches_Recht
foaf:isPrimaryTopicOf
wikipedia-de:Xenias_graphē
dbo:wikiPageID
1739205
dbo:wikiPageRevisionID
154947671
prov:wasDerivedFrom
n14:154947671
dbo:abstract
Die Klage xenias graphē (griechisch ξενίας γραφή, wörtlich: „(An)Klage wegen des (Status eines) Fremden“), war im klassischen Athen die Popularklage gegen eine vermeintlich fremde Person ohne athenisches Bürgerrecht, die sich dieses Recht anmaßte. Fremde (ξένοι) hatten in einer griechischen Polis zwar personenrechtliche Freiheit, doch hatten sie keinen Anteil am Familien- und Bürgerstatus sowie am Rechtsschutz der auf der Basis von Personenverbänden konstituierten Gesellschaft. Ein vollwertiger Athener Bürger war nur der Mann, der in die Bürgerlisten seines Demos eingetragen war. Wenn dort Personen ohne rechtliche Grundlage eingetragen waren, konnte jeder unbescholtene Bürger dagegen Klage erheben. Dies betraf Personen, die * von ausländischen Eltern abstammten; * seit einem unter Perikles (451 v. Chr.) erlassenen Gesetz auch Personen, von denen ein Elternteil kein Athener Bürger war; dieses Gesetz wurde kriegsbedingt zwar noch einmal gelockert, aber später wieder erneuert; * nicht in gültigen Ehen geboren wurden; * von Sklaven abstammten. Zunächst waren für solche Klagen die nautodíkai (ναυτοδίκαι) zuständig, seit der Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr eigene xenodíkai (ξενοδίκαι). Danach wurden wieder die nautodíkai das verantwortliche Gremium, bevor schließlich im 4. Jahrhundert v. Chr. die thesmothétai (θεσμοθέται) zuständig wurden. Der Ankläger konnte beim polémarchos (ἂρχων πολέμαρχος) entweder den Arrest des Angeklagten oder zumindest eine Bürgschaft für diesen beantragen. Eine solche Klage musste am letzten Tag eines Monats eingebracht werden. Das Strafmaß reichte von der Todesstrafe über den Verkauf in die Sklaverei bis zum Vermögensverfall. Wenn ein Prozess aufgrund einer falschen Aussage verloren wurde, war eine Wiederaufnahme möglich.
Subject Item
wikipedia-de:Xenias_graphē
foaf:primaryTopic
dbpedia-de:Xenias_graphē
Subject Item
dbpedia-de:Xenias_graphe
dbo:wikiPageRedirects
dbpedia-de:Xenias_graphē