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Wohnungseigentum (Deutschland)
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Wohnungseigentum ist im deutschen Recht eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch begründet, d. h. jede Wohnung erhält bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden. Der übergeordnete Begriff des Wohneigentums erfasst über Eigentumswohnungen hinaus auch das Eigentum an einem von dem Eigentümer selbst genutzten Grundstück ("Eigenheim").
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Wohnungseigentum ist im deutschen Recht eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch begründet, d. h. jede Wohnung erhält bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden. Der übergeordnete Begriff des Wohneigentums erfasst über Eigentumswohnungen hinaus auch das Eigentum an einem von dem Eigentümer selbst genutzten Grundstück ("Eigenheim"). Im Jahr 2010 wurden 16,5 Millionen Wohnungen von ihren Eigentümern selbst bewohnt, das entspricht einer Wohneigentumsquote von 45,7 %. Der Anteil des selbstgenutzten Wohneigentums lag im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 48,8 % über dem Durchschnitt der neuen Länder (34,4 %). In Deutschland verfügen im Jahr 2012 13,3 Prozent aller Haushalte (ca. 5,2 Millionen Haushalte) über Eigentumswohnungen. Dabei sind auch von den Eigentümern nicht selbst genutzte Wohnungen mit erfasst.
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